hib-Meldung
041/2006
Datum: 13.02.2006
heute im Bundestag - 13.02.2006
Bürger nicht durch überhöhte Kosten von Anfragen abschrecken
16/580). Für den Erfolg des am 1. Januar
in Kraft getretenen Informationsfreiheitsgesetzes ist danach die
"maßvolle Anwendung" der Gebühren- und Auslagenregelung
"unabdingbar". Im Artikel 10 des Informationsfreiheitsgesetzes
werde "ausdrücklich darauf verzichtet", bei der Festlegung von
Gebühren den Grundsatz einer Kostendeckung für die
Verwaltung festzuschreiben. Mit der Verabschiedung habe der
Bundestag vielmehr Bürgerinnen und Bürger ermutigen
wollen, von ihren Informationsmöglichkeiten Gebrauch zu
machen. Von den verpflichteten Stellen des Bundes werde erwartet,
solche Anfragen als Chance zu begreifen, Distanz und Misstrauen
gegenüber Verwaltungsentscheidungen abzubauen. Es sei nicht
Ziel des Parlaments gewesen, durch erhöhte Kostenanfragen
abzuschrecken und damit den Sinn des IFG zu unterlaufen. Auch seien
solche Anträge "zügig und umfänglich" zu
beantworten, um Bürger zu ermutigen, von ihrem Recht auf
Information Gebrauch zu machen. Die Bundesregierung wird
aufgefordert, als Verordnungsgeberin ihren Informationspflichten
nachzukommen und dem Grundsatz der Transparenz "als politische
Leitlinie Geltung zu verschaffen". Das Bundesinnenministerium
müsse deshalb seine Informationsgebührenordnung
"unverzüglich zurückziehen" und sie im Sinne des
bürgerfreundlichen IFG neu fassen. Auch dürften die
Gebühren für Anfragen im Bereich innenpolitischer
Verwaltungen nicht höher angesetzt werden, als für
Anfragen nach dem Umweltinformationsgesetz. Festzulegen sei, dass
die Höchstgrenze von 500 Euro bei Gebühren auch dann
nicht überschritten werde, wenn nach dem Kostenverzeichnis
mehrere gebührenpflichtige Vorgänge entstanden sind.
Schließlich sei sicherzustellen, dass eine Einsichtnahme bei
der jeweiligen Behörde kostenfrei bleibe statt hierfür
wiederum eine Gebühr zwischen 15 bis 500 Euro vorzusehen. Auch
ein Widerspruchsverfahren für Bürger müsse
kostenfrei gestaltet werden, erklären die Abgeordneten.
Berlin: (hib/WOL) Für eine bürgerfreundliche
Kostenregelung bei der Umsetzung des Informationsfreiheitsgesetzes
(IFG) treten Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag ein (
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Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2006/2006_041/03