hib-Meldung
084/2006
Datum: 16.03.2006
heute im Bundestag - 16.03.2006
FDP will Arbeitskampfrecht zugunsten der Notfallversorgung einschränken
16/953), der am Donnerstagnachmittag zusammen
mit einem Gesetzentwurf der Fraktion Die Linke (
16/856) im Parlament behandelt werden soll,
heißt es, das Gemeinwohl dürfe durch einen Arbeitskampf
"nicht unverhältnismäßig beeinträchtigt
werden". Die Notfallversorgung der Bevölkerung und die innere
Sicherheit müssten jederzeit gewährleistet sein. Im
Einzelnen fordert die FDP von der Bundesregierung eine gesetzliche
Ermächtigungsgrundlage für den Ausschluss einzelner
Streikmaßnahmen bei einer konkreten erheblichen Gefahr wie
Leben, Gesundheit und Freiheit. Dabei haben sie Artikel 9 Absatz 3
des Grundgesetzes im Blick. Zudem müssten die zuständigen
Stellen ermächtigt werden, bei Arbeitskämpfen
Maßnahmen zu ergreifen, die die Notfallversorgung der
Bevölkerung sicherstellen und den Katastrophenschutz, die
Einsatzfähigkeit der Rettungsdienste und Feuerwehren sowie der
Polizei gewährleisten. Die FDP verweist darauf, dass der
Streik im öffentlichen Dienst in den vergangenen Wochen in
einigen Bundesländern "zum Teil zu
unverhältnismäßigen Beeinträchtigungen der
öffentlichen Sicherheit und Ordnung geführt" habe. "In
verschiedenen Orten wurden trotz zum Teil katastrophaler
winterlicher Wetterlagen die Winterdienste bestreikt, was die
Gefahr von Verkehrsunfällen erheblich erhöhte", betonen
die Abgeordneten. Zudem habe das Bestreiken der Müllentsorgung
angesichts "der Seuchengefahr auch durch die Vogelgrippe" eine
"ernste Gefahrenquelle" hervorgebracht.
Berlin: (hib/MPI) Vor dem Hintergrund des laufenden Streiks im
öffentlichen Dienst mahnt die FDP-Fraktion eine
Einschränkung des Arbeitskampfrechts an. In einem Antrag (
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Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2006/2006_084/01