Europäische Grenzschutzagentur besitzt eigenen Rechtscharakter
Berlin: (hib/JBU) Die Europäische Grenzschutzagentur Frontex ist nach Angaben der Bundesregierung eine EU-Institution mit eigenem Rechtscharakter. Dies ist ihrer Antwort ( 16/1752) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis90/Die Grünen ( 16/1530) zu entnehmen. Sie basiere auf der EU-Verordnung zur Errichtung einer Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Die Agentur werde von dem Exekutivdirektor vertreten, der in der Wahrnehmung seiner Aufgaben unabhängig sei. Ein aus Vertretern aller Mitgliedstaaten der EU und der Europäischen Kommission gebildeter Verwaltungsrat sei für die strategischen Entscheidungen verantwortlich. Die Frontex besitze Informations- und Datenhoheit und stehe gegenüber den Mitgliedstaaten nicht in einer Informationspflicht. Ihr Personal bestehe derzeit aus 60 Mitarbeitern, deren Aufgaben sich aus internen Bestimmungen ergeben. Auch drei Beamte der Bundespolizei gehörten zum Mitarbeiterstab. Sie seien in den Bereichen "Einsatz/Operation", "Risikoanalyse" und "Aus- und Fortbildung" tätig. Das Budget der Frontex werde ihr aus dem EU-Haushalt zugewiesen. Daraus seien der Agentur sowie deren operativer Zusammenarbeit an den EU-Außengrenzen im vergangenen Jahr etwa 6,16 Millionen Euro bereitgestellt worden. Für das laufende Jahr seien 11,75 Millionen Euro vorgesehen. Der Haushaltsentwurf für das kommende Jahr beinhalte 21,2 Millionen Euro an Zuschüssen. Einen unmittelbaren Kostenbeitrag zum Budget der Agentur leiste Deutschland nicht.
Gemäß des Haager Programms zur Stärkung von Freiheit, Sicherheit und Recht in der EU ist die Frontex Regierungsangaben zufolge in die Arbeit der nationalen Expertenteams eingebunden, die für eine schnelle technische und operative Hilfe für Mitgliedstaaten sorgen sollen. Sie habe darüber hinaus die Aufgaben der Ad-hoc-Zentren für Risikoanalyse, Aus- und Fortbildung und Landgrenzen übernommen und sei an gemeinsamen Grenzschutz-Operationen der EU-Mitgliedstaaten beteiligt. Langfristig sei sie auch für Risikobewertungen und Bedrohungsanalysen mit Blick auf illegale Einwanderung zuständig, auf deren Basis geeignete Bekämpfungsmaßnahmen und politische Prioritäten für die EU erarbeitet werden sollen. Entsprechend des Haager Programms solle die Frontex zukünftig auch an diversen Gremien beteiligt werden: dazu gehörten die Sitzungen der Vorsitzenden des Strategischen Ausschusses für Einwanderungs-, Grenz- und Asylfragen, des Ausschusses "Artikel 36" sowie den Vertretern der Kommission, von Europol, Eurojust, der Task Force der Polizeichefs und des EU-Lagezentrums SITCEN. Der Verwaltungsrat der Frontex habe der Europäischen Grenzschutzagentur ferner das Mandat erteilt, mit Russland und der Ukraine zu verhandeln, um Arbeitsvereinbarungen zur Zusammenarbeit abzuschließen. Derartige Arbeitsvereinbarungen könne die Frontex auch mit internationalen Organisationen treffen. Ihr obliege es außerdem, die Mitgliedstaaten bei der Organisation gemeinsamer Rückführungsaktionen zu unterstützen.
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