Im Bundestag notiert: Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation
Berlin: (hib/MPI) Die Bundesrepublik Deutschland wird ein Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation über die Sicherheit bei der Verwendung chemischer Stoffe bei der Arbeit ratifizieren. Die Bundesregierung hat dazu einen Gesetzentwurf ( 16/2227) vorgelegt. Darin steht, dass Deutschland die Anforderungen des Übereinkommens bereits erfüllt. Zur Ratifizierung seien daher keine weiteren Regelungen erforderlich. Das Übereinkommen Nr. 170 vom 25. Juli 1990 zielt darauf ab, Arbeitnehmer vor möglichen schädlichen Folgen durch die Verwendung chemischer Stoffe bei der Arbeit zu schützen.
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