Regierung sieht die Betroffenen bei Klärung der Rentenkonten in der Pflicht
Berlin: (hib/MAR) Es sei "vorrangig eine Obliegenheit der Betroffenen selbst", sich um eine Kontenklärung zu bemühen und die ordnungsgemäße Erfassung ihrer Beschäftigungszeiten in den Unterlagen der Rentenversicherung sicherzustellen. Dies erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 16/2385) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion ( 16/2308). Viele Betroffene hätten bisher auf die Hinweise und Aufforderungen der Rentenversicherung zur Kontenklärung nur sehr zögerlich oder gar nicht reagiert, heißt es in der Antwort. So habe die Deutsche Rentenversicherung Bund mitgeteilt, dass nach derzeitigem Stand Ende des Jahres mit insgesamt rund 1,3 Millionen ungeklärten Versicherungskonten der betroffenen Versicherten der neuen Bundesländer der Jahrgänge 1977 und älter zu rechnen sei. Dabei seien laut Schreiben der Rentenversicherung die ungeklärten Konten der Versicherten, die mittlerweile in die alten Bundesländer verzogen sind, noch unberücksichtigt. Die Linke hatte darauf verwiesen, dass die Aufbewahrungsfrist der Lohnunterlagen von DDR-Betrieben zum 31. Dezember 2005 abläuft, und gefragt, wie danach eine Klärung der Rentenkonten von ehemaligen Bürgerinnen und Bürgern der DDR erfolgen soll. Sofern Nachweise über Beschäftigungszeiten fehlten und ein Rückgriff auf die Lohnunterlagen zukünftig ausgeschlossen wäre, besteht nach Regierungsangaben beispielsweise die Möglichkeit der Glaubhaftmachung der Beitragszahlung nach dem Sozialgesetzbuch.
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