Öffentliche Anhörung zum Vertragsarztrecht
Berlin: (hib/MPI) Das geplante Änderungsgesetz zum Vertragsarztrecht ( 16/2474) ist Thema einer öffentlichen Anhörung im Gesundheitsausschuss. Für Mittwoch, den 18. Oktober, sind 38 Sachverständige geladen, darunter Vertreter der Spitzenverbände der Krankenkassen, der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, der Ärzte-, Zahnärzte- und Psychotherapeutenverbände, der Klinikverbände und der Verbraucherzentrale Bundesverband. Die Anhörung ist in der Zeit von 13 bis 16 Uhr geplant und soll im SPD-Fraktionssaal 3 S 001 stattfinden.
Mit dem Gesetzentwurf will die Bundesregierung unter anderem dem Ärztemangel in ländlichen Regionen, etwa in Ostdeutschland, begegnen. Geplant ist, niedergelassenen Ärzten und Zahnärzten zu erlauben, Zweigpraxen zu eröffnen und Mediziner anderer Fachrichtungen sowie Psychotherapeuten anzustellen. Die Praxisableger dürfen nach dem Entwurf auch außerhalb eines Bezirks einer Kassenärztlichen Vereinigung angesiedelt werden. Die Bundesregierung will in unterversorgten Regionen auch Medizinern über 55 Jahren den Zugang zur vertragsärztlichen Tätigkeit erlauben und die Altersgrenze von 68 Jahren für das Ende der Tätigkeit aufheben. Ferner soll der zehnprozentige Vergütungsabschlag für Leistungen freiberuflicher Hebammen in Ostdeutschland abgeschafft werden. Für die Gründung medizinischer Zentren sind Erleichterungen geplant. Schließlich will die Regierung Patienten, die trotz schriftlicher Aufforderung die Zahlung der Praxisgebühr verweigern, stärker zur Kasse bitten.
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