Im Bundestag notiert: Urheberrecht
Berlin: (hib/BOB) Nach dem deutschem Urheberrecht gehen die Rechte von Urhebern und Leistungsschutzberechtigten an Filmen und Dokumentationen nicht automatisch auf die Sendeunternehmen über. Daher gebe es keinen Anlass, die Änderung des Medienrechts in Großbritannien hierzulande nachzuvollziehen, wie die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 16/2850) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion ( 16/2589) betont. Vielmehr müssten sich die Sender die Nutzungsrechte vertraglich von den Rechteinhabern einräumen lassen. Im Rahmen dieser vertraglichen Vereinbarung könnten beide Seiten die Modalitäten der Nutzung individuell regeln.
Herausgeber
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Saskia Leuenberger
Redaktionsmitglieder: Dr. Bernard Bode, Claudia Heine, Sandra
Ketterer, Michael Klein, Hans-Jürgen Leersch, Steffi
Menzenbach, Johanna Metz, Annette Sach, Alexander Weinlein
Haben Sie inhaltliche Fragen?
Inhaltliche Fragen richten Sie bitte an die Initiatoren (Fraktionen, Bundesregierung) der jeweiligen parlamentarischen Vorlage. Die Telefonnummer finden Sie auf den entsprechenden Web-Seiten.