Ausschuss für Wirtschaft und
Technologie/
Berlin: (hib/VOM) Die Vorgaben der Bundesnetzagentur für die
geplante Anreizregulierung bei Strom- und Gasnetzen sollen entgegen
ursprünglichen Planungen erst im Jahr 2009 in Kraft treten.
Dies geht aus einem Eckpunktepapier des
Bundeswirtschaftsministeriums hervor, über das die
Bundesregierung am Mittwochvormittag den Ausschuss für
Wirtschaft und Technologie informiert hat. Bis dahin bleibt es bei
der bisherigen Vorab-Kostenregulierung, bei der die
Durchleitungsentgelte für die Netze von der
Regulierungsbehörde genehmigt werden müssen. Es werde
daher im kommenden Jahr eine zweite Netzentgeltgenehmigungsrunde
mit Geltung bis zum Ende des Jahres 2008 geben, so die Regierung.
Ziel der Anreizregulierung ist es, die Kosten des Netzbetriebs zu
senken. Im kommenden Jahr ist den Angaben zufolge geplant, die
erforderlichen Daten zur Ausgestaltung der Anreizregulierung zu
erheben, sodass 2008 ein Effizienzvergleich vorgenommen werden
kann, aus dem sich wiederum die Effizienzvorgaben für die
erste Periode der Anreizregulierung ab 2009 ergeben. Die Vorgaben
sollen sich am jeweils "besten" Netzbetreiber und nicht am
Durchschnitt aller Netzbetreiber orientieren. Aufgrund
struktureller Besonderheiten der einzelnen Netzbetreiber sollen Zu-
oder Abschläge zu den Effizienzzielen möglich sein.
Für kleinere Unternehmen mit bis zu 10.000 angeschlossenen
Kunden, darunter auch Stadtwerke, soll es jeweils bei Strom und Gas
ein Wahlrecht für ein vereinfachtes Regulierungsverfahren
geben. Die Zuständigkeit für die individuellen
Effizienzvorgaben an die Netzbetreiber liege bei den Ländern,
betonte die Regierung. Diese könnten die Ergebnisse des
bundesweiten Effizienzvergleichs der Bundesnetzagentur als
Grundlage nutzen. Die Union zeigte sich nicht besonders
glücklich über die Verschiebung um ein Jahr. Man habe
durchaus die Chance gesehen, die Anreizregulierung bereits Anfang
2008 zu starten. Sie schloss sich allerdings dem
Bundeswirtschaftsministerium dahin gehend an, dass es bei einer
Orientierung am "besten Netzbetreiber" und nicht am Durchschnitt
aller Netzbetreiber bleiben solle. Dagegen gab die SPD zu bedenken,
dass die Orientierung am "Klassenbesten" für Stadtwerke
schwierig sein könnte. Bereits eine Orientierung am
Durchschnitt sei "nicht ohne Ehrgeiz". Ein Unternehmen, das nicht
mindestens den Durchschnittswert erreicht, werde mit einer
unterdurchschnittlichen Rendite bestraft. Auch unterhalb der
Orientierung am besten Netzbetreiber gebe es denkbare Wege, die
eingeschlagen werden könnten. Hier sollte die "Latte etwas
niedriger" gehängt werden, so die Soziademokraten. Die
Fraktion riet außerdem dazu, das Thema der
Bundeseinheitlichkeit der Anreizregulierung noch einmal
aufzugreifen. Bei allen Bemühungen darum werde offenbar, dass
dies bei verschiedenen zuständigen Behörden nicht
gelingen werde. Für die FDP wäre eine nicht
bundeseinheitliche Regulierung ein "Missstand", den man nicht
hinnehmen könne. Sie schloss sich im Übrigen der Union an
und plädierte für die Orientierung am marktbesten
Netzbetreiber. Die Bundesregierung betonte, man sei am Anfang eines
Lernprozesses und habe daher den Zeitrahmen großzügig
gewählt. Wichtig sei, Druck auf die Netzentgelte
auszuüben, ohne dass die Investitionsbereitschaft abbricht.
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