Nürnberger Prozesse stehen für den Beginn eines modernen Völkerstrafrechts
Berlin: (hib/BOB) Die Nürnberger Prozesse von 1945/46 stehen für den Beginn der - derzeit noch nicht abgeschlossenen - Entwicklung eines modernen Völkerstrafrechts und seiner Institutionen. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (16/3744) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion ( 16/3452) weiter ausführt, hat sie sich seit Mitte der 90er-Jahre kontinuierlich für eine Fortentwicklung und Stärkung des Völkerstrafrechts eingesetzt. Deutschland sei während der Verhandlungen über das Römische Statut des Internationalen Strafgerichtshofes (IStGH) ein "entscheidender Akteur" gewesen. Es habe die Bedeutung, die es dem IStGH beimesse, auch dadurch unterstrichen, dass es die nationalen Gesetze, die für eine effektive Zusammenarbeit mit dem Gericht erforderlich sind, so rasch wie möglich geschaffen habe.
Herausgeber
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Saskia Leuenberger
Redaktionsmitglieder: Dr. Bernard Bode, Claudia Heine, Sandra
Ketterer, Michael Klein, Hans-Jürgen Leersch, Steffi
Menzenbach, Johanna Metz, Annette Sach, Alexander Weinlein
Haben Sie inhaltliche Fragen?
Inhaltliche Fragen richten Sie bitte an die Initiatoren (Fraktionen, Bundesregierung) der jeweiligen parlamentarischen Vorlage. Die Telefonnummer finden Sie auf den entsprechenden Web-Seiten.