Steuernachlass für Rußpartikelfilter-Einbau mehrheitlich befürwortet
Berlin: (hib/VOM) Der Finanzausschuss hat am Mittwochvormittag mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD, Linksfraktion und Bündnis 90/Die Grünen bei Enthaltung der FDP die steuerliche Förderung des Einbaus von Rußpartikelfiltern in Diesel-Pkw befürwortet. Die entsprechende Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes ( 16/4010) soll am morgigen Donnerstag vom Bundestag verabschiedet werden. Die Koalitionsfraktionen hatten keine Änderungen am Regierungsentwurf beantragt. Danach ist vorgesehen, dass die Halter von Diesel-Pkw, die bis Ende 2006 erstmals zugelassen worden sind, bis Ende 2009 einen Kfz-Steuernachlass von bis zu 330 Euro erhalten, wenn sie nachweisen, dass durch den Filtereinbau der Partikelausstoß um mindestens 30 Prozent reduziert wird und gleichzeitig eine Verbesserung um eine Euro-Abgasstufe beim Partikelausstoß erreicht wird. Nach Regierungsangaben wird der Wert der Steuerbefreiung etwa die Hälfte der Nachrüstungskosten abdecken. Für besonders emissionsarme Diesel-Pkw, die bereits im vergangenen Jahr nachgerüstet wurden oder noch bis Ende März dieses Jahres nachgerüstet werden, erhalten die Halter frühestens zum 1. April die Steuerbefreiung.
Beim Wechsel des Halters soll der neue Eigentümer eine noch nicht abgelaufene Steuerbefreiung übernehmen können. Für nicht nachgerüstete Pkw, die bis Ende 2006 erstmals zugelassen wurden, sowie für neue Pkw, die den voraussichtlichen Euro-5-Grenzwert für Partikelmasse von 0,005 Gramm pro Kilometer nicht einhalten, soll es einen Zuschlag von 1,20 Euro je 100 Kubikzentimeter Hubraum geben. Nicht betroffen von dieser so genannten Malus-Regelung sind dem Entwurf zufolge bereits im Verkehr befindliche und neu zugelassene Pkw, deren Schadstoffemissionen den Grenzwertanforderungen der Euro-4-Abgasnorm genügen und deren Partikelausstoß 0,005 Gramm pro Kilometer nicht überschreitet.
In der Aussprache begrüßten die Koalitionsfraktionen die Lösung und äußerten die Hoffnung, dass sowohl der Steuernachlass als auch die Malus-Regelung ihre Lenkungswirkung entfalten werden. Die Unionsfraktion begrüßte die Ankündigung aus Kreisen der Wirtschaft, den von der Kfz-Steuer befreiten gehbehinderten Fahrern von Diesel-Pkw, die mangels Steuerschuld von der Regelung nicht profitieren können, mit einem Rabatt entgegenzukommen. Die FDP griff diesen Aspekt allerdings auf und sprach von einer Diskriminierung Behinderter, weil diese von der Förderung ausgeschlossen würden. Die Behinderten könnten vom Steuernachlass nicht profitieren, würden aber von der Malus-Regelung erfasst und seien somit schlechter gestellt als Nichtbehinderte. Den Vorwurf der Diskriminierung von Behinderten wies die Bundesregierung zurück. Eine nicht existierende Kfz-Steuerschuld könne auch nicht verrechnet werden.
Die Grünen unterstützten den Entwurf, hätten sich allerdings eine unterschiedliche Behandlung von Teil- und Vollrußfiltern gewünscht. Das Ergebnis sei jetzt eine "Minimallösung". Auch die Linksfraktion hätte nach eigener Darstellung eine stärkere ökologische Lenkungswirkung befürwortet.
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