Bundesregierung will Finanzierung der Künstlersozialkasse stabilisieren
Berlin: (hib/AW) Die Bundesregierung will die Finanzierung der Künstlersozialkasse (KSK) neu ordnen und langfristig stabilisieren. Über den entsprechenden Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Künstlersozialversicherungsgesetzes ( 16/4373) berät der Bundestag am heutigen Donnerstag in Erster Lesung. Die Neufassung des Gesetzes ist nach Angaben des Bundesregierung nötig geworden, da sich der Finanzbedarf der KSK in den letzten Jahren durch einen starken Anstieg der Versichertenzahlen erheblich erhöht habe. Über die KSK können sich selbstständige Künstler und Publizisten gesetzlich kranken-, pflege- und rentenversichern.
Die Bundesregierung will durch die Änderung des Gesetzes jene Unternehmen vollständig erfassen, die zur Zahlung der Künstlersozialabgabe verpflichtet sind. Diese Abgabe deckt 30 Prozent des Finanzierungsvolumens der KSK. Um dies zu gewährleisten, sollen die abgabepflichtigen Unternehmen zukünftig durch die Deutsche Rentenversicherung überprüft werden und nicht mehr wie bisher durch die KSK. Dies sei nötig, da eine erhebliche Zahl von Unternehmen ihrer gesetzlichen Pflicht zur Zahlung der Künstlersozialabgabe nicht nachkomme. Zudem will die Bundesregierung intensiver prüfen lassen, welche freiberuflichen Künstler und Publizisten die nötigen Voraussetzungen erfüllen, um sich über die KSK versichern zu lassen. So sollen die Einkommensverhältnisse der Versicherten jährlich durch Stichproben erhoben werden. Diese müssen dann auf Anforderung der KSK die entsprechenden Einkommensteuerbescheide oder jährliche Gewinn- und Verlustrechnungen vorlegen. Die Beiträge der Versicherten finanzieren 50 Prozent der KSK, die übrigen 20 Prozent werden durch einen Bundeszuschuss gedeckt.
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