hib-Meldung
253/2007
Datum: 10.10.2007
heute im Bundestag - 10.10.2007
Bundesregierung bringt Einsatz-Weiterverwendungsgesetz ein
16/6564) vorgelegt. Der Rechtsanspruch auf
Weiterbeschäftigung soll für alle Soldaten, Richter,
Beamten und Angestellten des Bundes sowie Helfer des Technischen
Hilfswerkes gelten, deren Erwerbsfähigkeit durch eine
Verletzung während eines Auslandeinsatzes um mindestens 50
Prozent gemindert wurde. In einer Schutzzeit zur gesundheitlichen
Wiederherstellung sollen die Einsatzgeschädigten weder gegen
ihren Willen entlassen noch in den Ruhestand versetzt werden
können. Um eine Weiterbeschäftigung beim Bund oder die
Eingliederung in das Arbeitsleben möglichst auf Dauer zu
sichern, sollen sie die erforderliche berufliche Qualifizierung
erhalten. Nach dem Willen der Bundesregierung soll das Gesetz
rückwirkend für alle Einsatzgeschädigten gelten, die
ihre Verletzung nach dem 1. Dezember 2002 erlitten haben und noch
im Dienst sind. Eine Ausnahme soll im Fall von posttraumatischen
Störungen möglich sein, die erst nach Beendigung des
Dienstverhältnisses auftraten. Die Bundesregierung
schätzt die anfallenden Kosten für die Umsetzung des
Gesetzes auf rund 1,56 Millionen Euro jährlich.
Berlin: (hib/AW) Die Bundesregierung will ein Anrecht auf
Weiterbeschäftigung von Soldaten und Zivilisten, die
während eines Auslandseinsatzes schwer verwundet wurden,
gesetzlich verankern. Sie hat dazu den Entwurf eines
Einsatz-Weiterverwendungsgesetzes (
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Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2007/2007_253/04