hib-Meldung
283/2007
Datum: 07.11.2007
heute im Bundestag - 07.11.2007
Abgeordnetenentschädigung soll steigen
16/6924) vor, der am Freitag in erster Lesung
im Bundestag beraten werden soll Die Regelung entspreche im ersten
Schritt einer Erhöhung der Diäten um 4,7 Prozent, im
zweiten Schritt um 4,48 Prozent, heißt es. Damit würde
dem Gesetzentwurf zufolge nicht nur die
Orientierungsgröße der Vergütung der
Bürgermeister kleiner Städte und der einfachen
Bundesrichter erreicht, sondern auch die voraussichtliche
Steigerung der durchschnittlichen Erwerbseinkommen bis zur
nächsten Anpassung der Abgeordnetenentschädigung
frühestens im Jahr 2010 berücksichtigt. Die
Koalitionsfraktionen bezeichnen die geplante Lösung als
"vertretbar", da seit 2003 keine Erhöhung der
Entschädigung mehr stattgefunden habe. Darüber hinaus
soll die Erhöhung mit einer dauerhaften Absenkung des
Steigerungssatzes bei der Altersentschädigung einhergehen.
Hierzu sieht der Gesetzentwurf vor, diesen Steigerungssatz von
jetzt drei Prozent der Diäten pro Jahr der Mitgliedschaft im
Bundestag auf 2,5 Prozent zu reduzieren. Ferner werde mit der
Gesetzesänderung der Höchstsatz der
Altersentschädigung erst nach 27 Jahren und nicht wie bisher
bereits nach 23 Mandatsjahren erreicht. Allerdings soll "nach dem
Konzept der lückenfüllenden Teilversorgung" ein
Versorgungsanspruch bereits nach dem ersten Jahr der
Bundestagsmitgliedschaft entstehen. Die Mehrkosten beziffert der
Entwurf für das Jahr 2008 auf rund 2,4 Millionen Euro, ab dem
Jahr 2009 auf weitere rund 2,4 Millionen Euro jährlich.
Dagegen werde die Herabsetzung des Steigerungssatzes für die
Altersentschädigung "langfristig zu einem Einsparvolumen
führen", heißt es.
Berlin: (hib/MAR) Die Abgeordnetenentschädigung soll zum 1.
Januar 2008 um 330 Euro auf 7.339 Euro und zum 1. Januar 2009 um
329 Euro auf dann 7.668 Euro angehoben werden. Dies sieht ein von
CDU/CSU und SPD vorgelegter Gesetzentwurf zur Änderung des
Abgeordnetengesetzes (
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Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2007/2007_283/05