Renate
Gradistanac MdB
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Rede im Deutschen Bundestag am 25. Januar 2001
zum Thema:
1.Lesung zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
Gaststättengesetzes
Frau
Präsidentin,
werte
Kolleginnen und Kollegen,
meine sehr
verehrten Damen und Herren,
wir wollten
nicht alles anders, sondern vieles besser machen - so unser
Arbeitsmotto
im Deutschen
Bundestag.
In der letzten
Legislaturperiode wurde das Gaststättengesetz dahingehend
geändert, dass alle Gastwirte mindestens ein alkoholfreies
Getränk anbieten müssen, das nicht teurer sein darf als
das preiswerteste alkoholhaltige Getränk. Leider mussten wir
feststellen, dass diese für den Jugendschutz und auch die
Verkehrssicherheit wichtige Regelung in der Praxis - um es
vorsichtig auszudrücken - zu Unklarheiten geführt hat und
zum Teil leer läuft. Nach wie vor ist der Konsum alkoholischer
Getränke günstiger, als der alkoholfreier. Das haben die
Überprüfungen von Gaststätten durch verschiedene
Verbraucherzentralen gezeigt. Dabei sind die Gaststätten
vornehmlich dazu übergegangen, die Vorschrift formal nach
Maßgabe der Einzelverkaufspreise der Getränke zu
erfüllen, hinsichtlich der Mengenpreise aber zu unterlaufen.
Hinzu kommt, dass dieses Vorgehen auch durch die Rechtsprechung
bestätigt wurde.
Wir stellen
nun klar, dass die vorgeschriebene Preisrelation auf der Grundlage
des hochgerechneten Preises für einen Liter der betreffenden
Getränke zu gewährleisten ist, so dass zumindest ein
alkoholfreies Getränk sowohl vom spezifischen als auch vom
absoluten Preis her nicht teurer sein darf als das billigste
alkoholische Getränk. Dies ist ein kleiner, aber meiner
Meinung nach wesentlicher Schritt, um gerade Jugendlichen, die mit
ihrem Geld oft knapp kalkulieren müssen, zu ermöglichen,
ein alkoholfreies Erfrischungsgetränk statt Bier zu
wählen, das in Gaststätten zumeist als das billigste
Getränk angeboten wird.
Soweit der
Inhalt der Gesetzesänderung.
Lassen Sie
mich als Mitglied im Ausschuss Familie, Senioren, Frauen, Jugend
und im Tourismusausschuss zwei Punkte aufgreifen: Eindämmung
des Alkoholkonsums, besonders bei Jugendlichen und die
Erhöhung der Verkehrssicherheit. Wie allgemein bekannt
gehört Deutschland zur europäischen Spitzengruppe beim
Alkoholkonsum. Das heutige Gesetz kommt unserem, meinem Anspruch
nach Suchtprävention ein Stück entgegen.
Seit Anfang
der neunziger Jahre ist der Anteil alkoholbedingter Unfälle
deutlich zurückgegangen. Erfreulicherweise gab es ein Umdenken
bei den Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern. Dennoch
ist die Zahl der Verkehrsopfer immer noch zu hoch. 14 Prozent aller
Verkehrstoten starben an den Folgen eines Alkoholunfalls. So die
Zahlen des Statistischen Bundesamtes aus dem Jahr 1999. Dabei
fällt auf, dass sich die meisten Autounfälle an den
Wochenenden ereigneten. Noch deutlichere Unterschiede zeigten sich
in der tageszeitlichen Verteilung. Zwischen 18.00 Uhr abends und
4.00 Uhr morgens stieg der Anteil der Unfälle mit
Personenschaden, die auf Alkohol zurückzuführen sind, auf
64 Prozent an, mit einem deutlichen Schwerpunkt in den Stunden nach
Mitternacht. Die Absenkung der Promillegrenze auf 0,5 und die
Änderung des Gaststättengesetzes, werden, so meine
Erwartung, bestimmt zur Erhöhung der Verkehrssicherheit
beitragen.
Immer wieder
höre ich aus uninformierten Kreisen, dass diese
Gesetzesänderung Kosten bei den Gastwirten verursachen
würde. Das stimmt nicht! Das Gesetz tritt mit der
Einführung des Euro am 01.01.2002 in Kraft. Die
Getränkekarten müssen dann sowieso auf die neue
Währung umgestellt werden.
Meine Damen
und Herren, nicht nur in der Politik sollte gelten: wenn wir
Erkenntnisse haben, besteht die Notwenigkeit zu handeln. Denn wenn
man den Kopf in den Sand steckt, so ein afrikanisches Sprichwort,
bleibt doch der Hintern, bei uns im Schwarzwald sagt man
Ärschle, zu sehen.
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