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Renate Gradistanac
Mitglied des Deutschen Bundestages
SPD
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22 Uhr Feierabend - und dabei bleibt's

Renate Gradistanac besteht auf geltenden Jugendarbeitsschutz

Renate Gradistanac wehrt sich gegen Versuche, den Jugendarbeitsschutz auszuhöhlen. „Wer hier von Flexibilisierung und Bürokratieabbau spricht, will tatsächlich Rechte von Auszubildenden abbauen.“

Die SPD-Bundestagsabgeordnete reagiert auf einen Gesetzentwurf der FDP-Bundestagsfraktion und andere Initiativen aus der Wirtschaft und von Teilen der Union. Zum dritten Mal nach 2003 und 2004 fordere die FDP eine Anhebung der Arbeitszeit für 16-Jährige von derzeit 22 Uhr auf 23 Uhr.

Renate Gradistanac lehnt dies ab: „Trotz Lockerung rechtlicher Bestimmungen für Auszubildende haben die Unternehmen in den vergangenen Jahren keine zusätzlichen Ausbildungsplätze geschaffen.“ In der Gastronomie dürften Auszubildende ab 16 Jahren im Schichtbetrieb jetzt schon bis 23 Uhr arbeiten. Das Jugendarbeitsschutzgesetz, so Gradistanac, schütze junge Menschen vor Überforderung, Überbeanspruchung und Gefahren am Arbeitsplatz.

Sollte es zu einer Novelle des aus dem Jahr 1976 stammenden Gesetzes kommen, besteht Renate Gradistanac auf die Beibehaltung zentraler Punkte. Die Höchstarbeitzeit in der Nacht und an Sonn- und Feiertagen darf nicht ausgeweitet werden. Die Fünf-Tage-Woche bei einer maximalen Arbeitszeit von 40 Stunden muss bleiben, ebenso 60 Minuten Pause bei mehr als sechs Stunden Arbeit am Tag. Außerdem müssten Auszubildende weiterhin an Berufsschultagen von der Arbeit freigestellt werden.