22 Uhr
Feierabend - und dabei bleibt's
Renate
Gradistanac besteht auf geltenden Jugendarbeitsschutz
Renate
Gradistanac wehrt sich gegen Versuche, den Jugendarbeitsschutz
auszuhöhlen. „Wer hier von Flexibilisierung und
Bürokratieabbau spricht, will tatsächlich Rechte von
Auszubildenden abbauen.“
Die
SPD-Bundestagsabgeordnete reagiert auf einen Gesetzentwurf der
FDP-Bundestagsfraktion und andere Initiativen aus der Wirtschaft
und von Teilen der Union. Zum dritten Mal nach 2003 und 2004
fordere die FDP eine Anhebung der Arbeitszeit für
16-Jährige von derzeit 22 Uhr auf 23 Uhr.
Renate
Gradistanac lehnt dies ab: „Trotz Lockerung rechtlicher
Bestimmungen für Auszubildende haben die Unternehmen in den
vergangenen Jahren keine zusätzlichen Ausbildungsplätze
geschaffen.“ In der Gastronomie dürften Auszubildende ab
16 Jahren im Schichtbetrieb jetzt schon bis 23 Uhr arbeiten. Das
Jugendarbeitsschutzgesetz, so Gradistanac, schütze junge
Menschen vor Überforderung, Überbeanspruchung und
Gefahren am Arbeitsplatz.
Sollte es zu
einer Novelle des aus dem Jahr 1976 stammenden Gesetzes kommen,
besteht Renate Gradistanac auf die Beibehaltung zentraler Punkte.
Die Höchstarbeitzeit in der Nacht und an Sonn- und Feiertagen
darf nicht ausgeweitet werden. Die Fünf-Tage-Woche bei einer
maximalen Arbeitszeit von 40 Stunden muss bleiben, ebenso 60
Minuten Pause bei mehr als sechs Stunden Arbeit am Tag.
Außerdem müssten Auszubildende weiterhin an
Berufsschultagen von der Arbeit freigestellt werden.
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