Renate
Gradistanac MdB
Ein weiterer
Baustein unserer Familienpolitik:
Das Elterngeld
Familienpolitik hat für uns einen hohen Stellenwert. Denn
ihre moderne und sozial gerechte Ausgestaltung bestimmt die
zukünftige Entwicklung unseres Landes entscheidend
mit.
Kinder bedeuten
eine Bereicherung für das Leben und Kinder sichern die Zukunft
unseres Landes. Kinder dürfen kein Armutsrisiko bedeuten oder
ein Hemmschuh für die berufliche Entwicklung sein. Deshalb ist
es Aufgabe der Politik, Rahmenbedingungen zu schaffen, die die
Entscheidung für Kinder bei Frauen und Männern
befördern.
In der
vergangenen Legislaturperiode haben wir damit begonnen, in der
Familienpolitik eine andere Richtung einzuschlagen. Für die
damalige Bundesfamilienministerin Renate Schmidt und die SPD stand
fest: Individuelle Zahlungen allein sind keine wirkungsvolle und
nachhaltige Familienpolitik. Durch das Tagesbetreuungsausbaugesetz
für Kinder unter drei Jahren haben wir eine wichtige Grundlage
zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf geschaffen. Auch
Edelgard Bulmahn hat als Bildungsministerin in diesem Sinne mit dem
Investitionsprogramm zur Förderung von Ganztagsschulen einen
zentralen Beitrag geleistet. Kurz, für uns besteht eine
moderne und sozialgerechte Familienpolitik aus einem Mix aus
Infrastruktur, Zeit und Geld. Den von uns eingeschlagenen Weg
setzen wir auch in der Großen Koalition fort. Das zeigen die
Regelungen zum Elterngeld und die steuerliche Absetzbarkeit von
Betreuungskosten.
Wir wollen
wieder Mut machen, Familien zu gründen und sorgen dafür,
dass sich Familie und Beruf besser miteinander vereinbaren lassen.
Wir unterstützen Familien gezielt finanziell und verbessern
die Förderung der Entwicklung von Kindern und Jugendlichen von
klein an.
Dazu sind das
Elterngeld, der Ausbau der Kinderbetreuungseinrichtungen und
Ganztagsschulen, die flexible Elternzeit, das Recht auf Teilzeit,
die steuerliche Begünstigung von Familien, der Kinderzuschlag,
die steuerliche Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten, die
„Allianz für Familie“, die „Lokalen
Bündnisse für Familie“ und die fortschreitende
Gleichstellung von Mann und Frau wichtige Bausteine.
Eine
Arbeitsgruppe aus Mitgliedern der SPD-Bundestagsfraktion und der
SPD stellt das Gesamtsystem der staatlichen Leistungen für
Familien auf den Prüfstand. Darüber hinaus bereitet sie
Vorschläge für eine effizientere Gestaltung des Systems
sowie für Umschichtungsmöglichkeiten von direkten
Geldtransfers hin zu Verbesserungen der
Kinderbetreuungsinfrastruktur vor. Ende des Jahres wird die
Arbeitsgruppe ihre Ergebnisse vorstellen.
Das
Elterngeld
Mit dem
Elterngeld, das zum 1.1.2007 das bisherige Erziehungsgeld
ablöst, fördern wir Familien in den ersten 12 bzw. 14
Monaten nach der Geburt. Gerade während ihrer ersten
Lebensmonate benötigen Kinder besonders intensive Betreuung.
Wir möchten ermöglichen, dass Eltern sich diese Zeit ohne
finanzielle Sorgen nehmen und danach wieder in ihren Beruf
zurückkehren können.
Es hat sich
gezeigt, dass finanzielle Einbußen durch den beruflichen
Ausstieg bzw. die Reduzierung auf Teilzeittätigkeit eines
Partners oder durch den Wegfall des Einkommens bei
Alleinerziehenden während der ersten Monate nach der Geburt
die Entscheidung für ein Kind erschweren.
Das Elterngeld
ersetzt das durch die Kinderbetreuung entfallende Einkommen des
Partners oder der/des Alleinerziehenden in Höhe von 67
Prozent. Die Dauer der Zahlung beträgt mindestens 12 Monate
und für Alleinerziehende, die das alleinige Sorgerrecht oder
zumindest das Aufenthaltsbestimmungsrecht haben, 14 Monate. Widmet
der/die andere Partner/in sich zusätzlich zwei Monate der
Betreuung des Kindes, verlängert sich auch für Paare die
Zahldauer auf 14 Monate.
Damit wollen
wir vor allem Vätern einen Anreiz geben, sich
partnerschaftlich an der Umsorgung des Kindes zu beteiligen. Dabei
ist es übrigens vollkommen egal, ob die Paare verheiratet sind
oder ohne Trauschein gemeinsam ein Kind
großziehen.
Das ist ein
moderner Ansatz, denn bisher haben Väter kaum von der
Elternzeit Gebrauch gemacht, da sie in der Regel über das
höhere Einkommen verfügen. Es wird den Männern
dadurch auch erleichtert, den Anspruch auf bezahlte Elternzeit beim
Arbeitgeber tatsächlich durchzusetzen. Frauen gewinnen in
dieser Zeit die Möglichkeit, ihren Wiedereinstieg in die
Berufstätigkeit vorzubereiten. Durch die
Einkommensersatzleistung gewinnen Eltern mehr Wahlfreiheit
hinsichtlich ihrer Elternrolle und es gibt eine Alternative zur
traditionellen Rollenaufteilung. Das ist ein wichtiger Beitrag
für die Gleichstellung von Frau und Mann. Davon werden auch
die Kinder profitieren. Denn Kinder brauchen Mutter und Vater
gleichermaßen.
Ein
monatlicher Sockelbetrag von 300 Euro wird sowohl
Alleinverdienerelternpaaren als auch ALG-II-Bezieherinnen/Beziehern
12 Monate lang gewährt. Dieser Sockelbetrag wird nicht auf ALG
II angerechnet. Auch Studierende ohne eigenes oder mit geringem
Einkommen können diesen Sockelbetrag beziehen. Für
Spitzenverdiener ist die Lohnersatzleistung auf maximal 1.800 Euro
monatlich begrenzt. Für Geringverdiener/innen mit einem
Einkommen unterhalb von 1.000 Euro erhöht sich der Prozentsatz
des Einkommensersatzes schrittweise von 67 auf bis zu 100 Prozent.
Für je 20 Euro, die das Einkommen unter 1.000 Euro liegt,
steigt die Ersatzrate um einen Prozentpunkt. Das heißt, bei
einem Einkommen von 800 Euro würden 77 Prozent ersetzt werden,
also 616 Euro. Das ist sozial gerecht und ausgewogen.
Die Gestaltung
des Geschwisterbonus ist mit der Union nun auch endgültig
geklärt. Die Forderung des Bundesrates und der
CDU/CSU-Fraktion, die bisherige Regelung des Geschwisterbonus auf
36 Monate auszudehnen, ist abgewendet worden. Stattdessen gilt nun
ein sehr flexibles und aus unserer Sicht besseres
Modell:
Es ist
vorgesehen, dass für das zweite und weitere Kind der
Leistungssatz von 67 Prozent erhöht wird, gekoppelt an eine
Mindesterhöhung um einen Festbetrag. Konkreter: Leben in einem
Haushalt zwei Kinder unter drei Jahren oder drei und mehr unter
sechs Jahren, soll das errechnete Elterngeld für das
jüngste Kind um 10 Prozent, mindestens jedoch um 75 Euro
erhöht werden. Durch die 10-prozentige Erhöhung wird der
Leistungssatz auf 73,7 Prozent für den Regelfall
erhöht.
Damit wird das
Lohnersatzprinzip gestärkt und der frauenpolitische Ansatz
gefördert, dass es auch finanziell attraktiv ist, wenn der in
der Regel besser verdienende Vater seine Erwerbstätigkeit zu
Gunsten der Kinderbetreuung aufgibt oder
einschränkt.
Der Festbetrag
von 75 Euro sichert, dass in jedem Fall die Mehrkindfamilie bei der
Elterngeldberechnung besser gestellt und das Mindestelterngeld auf
375 Euro erhöht wird. Auch bei niedrigerem Nettoeinkommen bis
1.170 Euro monatlich bewirkt der feste Aufstockungsbetrag von 75
Euro, dass das Elterngeld überproportional erhöht wird.
Damit wird dem Anliegen Rechnung getragen, ein niedriges
Teilzeiteinkommen, das häufig durch die Betreuung der
älteren Kinder bedingt ist, deutlich aufzustocken.
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