Tempo im
Straßenbau
Renate
Gradistanac: Planungszeit für Infrastrukturprojekte
verkürzt sich um zwei Jahre
Wichtige
Infrastrukturprojekte, wie die Horber Brücke oder die Tunnels
in Calw und Freudenstadt können künftig schneller geplant
werden. Noch in diesem Jahr, teilt Renate Gradistanac mit, werde
ein entsprechendes Gesetz in Kraft treten.
Das Gesetz zur
Beschleunigung von Planungsverfahren für Infrastrukturvorhaben
ist vom Deutschen Bundestag beschlossen, nun muss noch der
Bundesrat darüber abstimmen. Dies gilt als Formsache, Bund und
Länder haben bereits im Gesetzgebungsverfahren konstruktiv
zusammengearbeitet.
„Das
Gesetz ist Entbürokratisierung und Beschleunigung zugleich.
Die Planungszeit für große Infrastrukturvorhaben wird um
durchschnittlich zwei Jahre verkürzt“, schreibt die
SPD-Bundestagsabgeordnete in einer Pressemitteilung. „Ich
erhoffe mir davon eine spürbare Beschleunigung unserer
Straßenbauprojekte im Kreis Freudenstadt und im Kreis
Calw.“
Hier die
wichtigsten Neuerungen: In strittigen Fällen wird der
Rechtsweg verkürzt. Das Bundesverwaltungsgericht ist erst- und
letztinstanzlich zuständig, wenn etwa gravierende
Verkehrsengpässe beseitigt werden sollen.
Künftig
gilt auch für Naturschutz- und Umweltschutzvereinigungen eine
Beteiligungsfrist. Die Verbände müssen ihre
Stellungnahmen binnen zwei Wochen nach Ende der einmonatigen
Auslegefrist vorbringen. Die Verbände werden künftig per
besonderem Anschreiben über die Auslegung der
Planungsunterlagen informiert; sie werden durch ortsübliche
Bekanntmachungen unterrichtet.
Künftig
genügt die Prüfung von Grundbuch und Grundsteuertabelle,
um ortsabwesende Grundstückseigentümer zu ermitteln.
Zeitraubende Ermittlungsverfahren entfallen. Raumordnungsverfahren
werden per Landesrecht geregelt, die Geltungsdauer von
Planfeststellungsbeschlüssen auf fünf und zehn Jahre
vereinheitlicht.
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