Gute
Nachricht für die Frauen
Renate
Gradistanac: Frauenhaus-Kostenerstattung gesetzlich
geregelt
Gute Nachricht
für alle Frauen und die Frauenhäuser im Land: Die
Kostenerstattung für Verweildauer in Frauenhäusern wird
nun gesetzlich geregelt.
„Diese
Verfahrensregelung betrifft jedes Frauenhaus und vor allem auch
Frauen, die in Landkreisen ohne eigenes Frauenhaus wohnen“,
sagt die SPD-Bundestagsabgeordnete und Frauenpolitikerin Renate
Gradistanac.
In manch einem
Fall haben in der Vergangenheit Frauenhäuser mit den
Behörden über die Kostenerstattung gestritten.
Künftig ist klar: Wenn eine erwerbsfähige,
hilfebedürftige Frau ein Frauenhaus aufsucht, trägt der
Leistungsträger am bisherigen gewöhnlichen Aufenthaltsort
die Kosten.
Diese Pflicht
zur Kostenerstattung entsteht sofort, wenn die betroffene Person
ein Frauenhaus aufsucht - dies unabhängig davon, ob am
Standort des Frauenhauses ein „gewöhnlicher Aufenthalt
begründet wird“, wie es im Verfahrensdeutsch
heißt. Renate Gradistanac: „Wichtig ist, dass eine Frau
sich in einer Notsituation nicht auch noch darum Gedanken machen
muss und dass die Frauenhäuser nicht auf ihren Kosten sitzen
bleiben.“
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