Renate
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Rede im Deutschen Bundestag am 8. November 2001
zum Thema: Cedaw - Beseitigung jeder Form von Diskriminierung
der Frau
Frau
Präsidentin,
meine Damen
und Herren,
„bisher
war sie eine zahnlose Tigerin, die „UN-Konvention zur
Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau“, kurz
Cedaw. Ab jetzt können diskriminierte Frauen direkt vor dem
UN-Frauenrechtsausschuss klagen oder die Überprüfung
eines frauenfeindlichen Gesetzes beantragen.“
Soweit mein
Zitat aus der letzten Emma.
Frauen oder
Frauenrechtsorganisationen können also künftig ihre
Rechte vor dem UN-Frauenrechtsausschuss geltend machen, wenn der
nationale Rechtsweg ausgeschöpft ist. Damit stärkt das
Fakulativprotokoll zum Übereinkommen zur Beseitigung jeder
Form von Diskriminierung der Frau die nationalen und
internationalen Rechte der Frauen.
Das über
20jährige Cedaw-Abkommen hat Schwächen durch das Recht
der Vertragsstaaten auf Vorbehalte. Auch die Bundesrepublik
Deutschland hat 1985 ihren Vorbehalt bei der Hinterlegung der
Ratifizierungsurkunde erklärt. Der Grund dafür war, dass
der freiwillige Dienst von Frauen mit der Waffe in der Bundeswehr
damals nicht möglich war. Heute ist dies verfassungsrechtlich
geklärt und der Vorbehalt kann zurückgenommen
werden.
Eine Reihe von
Vertragsstaaten begründet ihre Vorbehalte mit dem Verweis auf
Religion und religiöses Recht oder mit dem Verweis auf
traditionelle Gebräuche. Vorbehalte gibt es z.B. gegen den
Artikel 16 (Ehe und Familie) von Staaten mit islamischer
Religion.
Dadurch wird
die Wirksamkeit des Übereinkommens erheblich
eingeschränkt.
Das
Frauenrechtsübereinkommen hat im übrigen die meisten
Vorbehalte von allen Menschenrechtsübereinkommen.
Anfang des
Jahres 2000 wurden die deutschen Staatenberichte, die die Situation
in Deutschland bis 1998 widerspiegeln, präsentiert. Der
Cedaw-Ausschuss zeigte sich betroffen darüber, dass
Teilzeitbeschäftigung vor allem im Bereich gering
qualifizierter Tätigkeiten angeboten wird und deshalb weniger
Möglichkeiten für berufliches Vorankommen
bestehen.
Weiter war der
Ausschuss betroffen darüber, dass Einrichtungen, die zur
besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf gedacht sind, wie z.B.
Kinderkrippen, Ganztagskindergärten und
Betreuungseinrichtungen für Kinder im schulpflichtigen Alter,
nur in geringem Umfang zur Verfügung stehen und insbesondere
Ganztagsschulen in Deutschland die Ausnahme darstellen.
Der
Cedaw-Ausschuss lobte die neue SPD-geführte deutsche
Bundesregierung dafür, dass sie eine große Delegation
mit einem umfangreichen Sachverstand geschickt hat, die von der
Parlamentarischen Staatssekretärin Edith Niehuis im
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
geleitet wurde.
Der Ausschuss
lobte die neue Regierung weiterhin für ihre breit angelegten
gesetzgeberischen und politischen Initiativen, Programme und
Projekte, die der verfassungsrechtlichen Garantie der
Gleichberechtigung von Frauen und Männern tatsächliche
Geltung verschaffen sollen.
Insbesondere
das Programm „Frau und Beruf“, das darauf ausgerichtet
ist, die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen in allen
gesellschaftlichen Bereichen zu ermöglichen.
Mit unserem
„Aktionsprogramm zur Bekämpfung von Gewalt gegen
Frauen“, mit dem Kernstück des heute verabschiedeten
Gewaltschutzgesetzes, haben wir die Anregungen des Ausschusses
aufgenommen, Schritte zur Bekämpfung häuslicher und
familiärer Gewalt zu unternehmen.
Positiv wurde
vermerkt, dass die SPD-geführte Bundesregierung eine Studie
über die Lebenssituation und soziale Integration
ausländischer Frauen und Mädchen in Auftrag
gibt.
Der Ausschuss
bittet darum, im nächsten Bericht eine umfassende Bewertung
der Situation ausländischer Frauen vorzunehmen,
einschließlich ihres Zugangs zu Bildung und Ausbildung, zu
Arbeit und den damit verbundenen Sozialleistungen sowie zur
Kranken- und Sozialversicherung.
Ich gehe davon
aus, dass das Cedaw-Beschwerderecht lebendiges Recht sein wird, das
von Frauen und Frauenbewegten aktiv für die Herstellung von
tatsächlicher Gleichberechtigung genützt werden
wird.
Vorrangiges
Ziel muss jetzt sein, nachdem man sich auf das neue Instrument
geeinigt hat, dass möglichst viele Cedaw-Vertragsstaaten das
Zusatzprotokoll ratifizieren, denn nur Frauen aus diesen
Vertragsstaaten werden es anwenden können.
Lobenswert
finde ich, dass die SPD-geführte Bundesregierung erstmals eine
Broschüre herausgegeben hat, um Cedaw einer breiten
Öffentlichkeit bekannt zu machen.
Ich
wünsche mir, dass in Zukunft für die Frauenbewegung, die
seit jeher international vernetzt und gut organisiert ist, die
Hemmschwelle, sich auf ein internationales Verfahren einzulassen,
geringer wird.
Diskriminierung und Benachteiligung von Frauen ist nicht nur
als soziales oder politisches, sondern auch als rechtliches Problem
zu sehen.
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