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Renate Gradistanac
Mitglied des Deutschen Bundestages
SPD
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Rede im Deutschen Bundestag am 11. Mai 2006 anlässlich der aktuellen Stunde

auf Verlagen der FDP, Haltung der Bundesregierung

zur Umsetzung der europäischen Antidiskriminierungsrichtlinie

Frau Präsidentin,

meine sehr verehrten Damen und Herren,

„die EU-Gleichbehandlungsrichtlinien werden in deutsches Recht umgesetzt“, so steht es im Koalitionsvertrag. Der Entwurf für ein Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz erfüllt diesen Auftrag und setzt die vier EU-Vorgaben nahezu eins zu eins in nationales Recht um.

Als Frauenpolitikerin begrüße ich ausdrücklich, dass die Antidiskriminierungsstelle beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend angesiedelt werden soll. Menschen, die sich benachteiligt fühlen, erhalten eine unabhängig arbeitende bundesweite Anlaufstelle, die sie unterstützt und berät. Zu den Aufgaben der Stelle gehören auch die Öffentlichkeitsarbeit, die Durchführung von wissenschaftlichen Untersuchungen und die Vorlage von Berichten und Handlungsempfehlungen.

Ich freue mich sehr, dass sich der Koalitionsausschuss auf einen Gesetzentwurf geeinigt hat, der sämtliche Merkmale unter den Diskriminierungsschutz stellt. Im Zivilrecht geht er sachgerecht und mit Augenmaß über die EU-Vorgaben hinaus. Dies ist ein großer Erfolg für uns alle, vor allem auch für die Menschen, die wir vor Diskriminierungen schützen wollen.

Bürgerinnen und Bürger können sich zukünftig besser gegen Benachteiligungen aufgrund der ethnischen Herkunft oder so genannten „Rasse“, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, des Alters, aufgrund einer Behinderung und der sexuellen Identität wehren.

Eine Beschränkung auf einzelne Diskriminierungsmerkmale ist wirklichkeitsfremd. Wie lässt es sich denn rechtfertigen, dass ein Mensch im gleichen Fall wegen seiner ethnischen Herkunft nicht benachteiligt werden darf, aber aufgrund seiner Behinderung diskriminiert werden kann.

Versicherungen werden Menschen mit Behinderungen nicht mehr ohne Angabe von nachprüfbaren Gründen abweisen können. Lesben und Schwulen kann zukünftig nicht mehr der Zutritt zu Hotels und Gaststätten verweigert werden.

Die Europäische Union versteht sich nicht nur als Wirtschafts- und Währungsunion, sie ist auch eine Werteunion. Zu diesen Werten zählt auch die Nichtdiskriminierung. Ein Gesetz schützt nicht immer vor Diskriminierungen. Es zeigt aber auf, welche Werte für eine Gesellschaft wichtig sind

Das Gleichbehandlungsgesetz ermutigt Benachteiligte sich zu wehren. Es gibt gute Instrumente an die Hand, um Benachteiligungen aufzugreifen und zu unterbinden. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz schützt nicht nur die Rechte der benachteiligten Bürgerinnen und Bürger. Es stärkt die Menschenwürde von uns allen.

Es ist höchste Zeit, dass die EU-Vorgaben umgesetzt werden. Ich wünsche mir daher eine zügige Verabschiedung des vorliegenden Gesetzentwurfes. Schließlich handelt es sich hier um ein Gesetz, auf das wir lange gewartet haben und auf das wir alle stolz sein können.