Rede im
Deutschen Bundestag am 11. Mai 2006 anlässlich der aktuellen
Stunde
auf Verlagen der
FDP, Haltung der Bundesregierung
zur Umsetzung
der europäischen Antidiskriminierungsrichtlinie
Frau
Präsidentin,
meine sehr
verehrten Damen und Herren,
„die
EU-Gleichbehandlungsrichtlinien werden in deutsches Recht
umgesetzt“, so steht es im Koalitionsvertrag. Der Entwurf
für ein Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz erfüllt
diesen Auftrag und setzt die vier EU-Vorgaben nahezu eins zu eins
in nationales Recht um.
Als
Frauenpolitikerin begrüße ich ausdrücklich, dass
die Antidiskriminierungsstelle beim Bundesministerium für
Familie, Senioren, Frauen und Jugend angesiedelt werden soll.
Menschen, die sich benachteiligt fühlen, erhalten eine
unabhängig arbeitende bundesweite Anlaufstelle, die sie
unterstützt und berät. Zu den Aufgaben der Stelle
gehören auch die Öffentlichkeitsarbeit, die
Durchführung von wissenschaftlichen Untersuchungen und die
Vorlage von Berichten und Handlungsempfehlungen.
Ich freue mich
sehr, dass sich der Koalitionsausschuss auf einen Gesetzentwurf
geeinigt hat, der sämtliche Merkmale unter den
Diskriminierungsschutz stellt. Im Zivilrecht geht er sachgerecht
und mit Augenmaß über die EU-Vorgaben hinaus. Dies ist
ein großer Erfolg für uns alle, vor allem auch für
die Menschen, die wir vor Diskriminierungen schützen
wollen.
Bürgerinnen und Bürger können sich
zukünftig besser gegen Benachteiligungen aufgrund der
ethnischen Herkunft oder so genannten „Rasse“, des
Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, des Alters, aufgrund
einer Behinderung und der sexuellen Identität
wehren.
Eine
Beschränkung auf einzelne Diskriminierungsmerkmale ist
wirklichkeitsfremd. Wie lässt es sich denn rechtfertigen, dass
ein Mensch im gleichen Fall wegen seiner ethnischen Herkunft nicht
benachteiligt werden darf, aber aufgrund seiner Behinderung
diskriminiert werden kann.
Versicherungen
werden Menschen mit Behinderungen nicht mehr ohne Angabe von
nachprüfbaren Gründen abweisen können. Lesben und
Schwulen kann zukünftig nicht mehr der Zutritt zu Hotels und
Gaststätten verweigert werden.
Die
Europäische Union versteht sich nicht nur als Wirtschafts- und
Währungsunion, sie ist auch eine Werteunion. Zu diesen Werten
zählt auch die Nichtdiskriminierung. Ein Gesetz schützt
nicht immer vor Diskriminierungen. Es zeigt aber auf, welche Werte
für eine Gesellschaft wichtig sind
Das
Gleichbehandlungsgesetz ermutigt Benachteiligte sich zu wehren. Es
gibt gute Instrumente an die Hand, um Benachteiligungen
aufzugreifen und zu unterbinden. Das Allgemeine
Gleichbehandlungsgesetz schützt nicht nur die Rechte der
benachteiligten Bürgerinnen und Bürger. Es stärkt
die Menschenwürde von uns allen.
Es ist
höchste Zeit, dass die EU-Vorgaben umgesetzt werden. Ich
wünsche mir daher eine zügige Verabschiedung des
vorliegenden Gesetzentwurfes. Schließlich handelt es sich
hier um ein Gesetz, auf das wir lange gewartet haben und auf das
wir alle stolz sein können.
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