Rede im
Deutschen Bundestag am 24. Mai 2007
2./3. Lesung
LINKE-Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
Jugendarbeitsschutzgesetzes
2./3. Lesung
FDP-Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
Jugendarbeitsschutzgesetzes
Frau
Präsidentin,
meine sehr
verehrten Damen und Herren,
wie immer
lehnen wir den Antrag der FDP zur Lockerung des
Jugendarbeitsschutzgesetzes ab. Der LINKE-Entwurf will das
Schutzalter auf 21 Jahre anheben. Auch dies lehnen wir
ab.
Das
Jugendarbeitsschutzgesetz hat die Aufgabe, junge Menschen unter 18
Jahren entsprechend ihrem Entwicklungsstand vor Überforderung,
Überbeanspruchung und Gefahren am Arbeitsplatz zu
schützen. Ungünstige und lange Arbeitszeiten
begünstigen gesundheitliche Beeinträchtigungen und
erhöhen das Unfallrisiko. Dies bestätigen
arbeitswissenschaftliche Untersuchungen.
Übertrage
ich diese Erkenntnisse auf Jugendliche, dann sollten für uns
alle zwei Dinge selbstverständlich sein. Erstens: Junge
Menschen dürfen nicht den gleichen Belastungen ausgesetzt
werden wie Erwachsene. Zweitens: Eine Verlängerung der
Jugendarbeitszeit ist vor allem aus gesundheitlichen Gründen
abzulehnen.
Bereits heute
scheiden zahlreiche Menschen aus gesundheitlichen Gründen
vorzeitig aus dem Arbeitsleben aus. Wenn aber Menschen länger
arbeiten sollen - Stichwort „Rente mit 67“, dann ist
dies doch nur möglich, wenn wir uns für eine starke
Präventionskultur einsetzen.
Wir wollen ein
Präventionsgesetz. Im Koalitionsvertrag haben wir vereinbart,
dass wir die Prävention zu einer eigenständigen
Säule der gesundheitlichen Versorgung ausbauen wollen. Zur
Prävention gehören auch die Erhaltung der Gesundheit und
Leistungsfähigkeit am Arbeitsplatz und die Vermeidung von
krankheitsbedingten Frühverrentungen. Dem widerspricht eine
Lockerung des Jugendarbeitsschutzes.
Seit langem
fadenscheinig ist das Argument, dass der Jugendarbeitsschutz ein
Ausbildungshindernis für Haupt- und Realschüler im Hotel-
und Gaststättengewerbe sei. Dennoch will ich es kurz
beleuchten. Es gibt hier keinen Verdrängungseffekt durch
volljährige Abiturientinnen und Abiturienten, meine Damen und
Herren von der FDP.
Im Gegenteil:
In keiner anderen Branche ist der Anteil der Auszubildenden mit
Hochschulreife von 1996 bis 2002 stärker gesunken als im
Hotel- und Gaststättengewerbe, nämlich von 13,4 auf 9,7
Prozent.
Fakt ist doch,
dass das Jugendarbeitsschutzgesetz schon jetzt auf die besonderen
Bedürfnisse im Hotel- und Gaststättengewerbe eingeht. Es
eröffnet dort einen zeitlichen Rahmen für die
Beschäftigung und Ausbildung von Jugendlichen, der
größer ist als in vielen andern Branchen. In wenigen
Branchen ist es möglich Jugendliche ab 16 Jahren auch noch
nach 20 Uhr zu beschäftigen. Im Hotel- und
Gaststättengewerbe ist dies bis 22 Uhr, im Schichtbetrieb
sogar bis 23 Uhr möglich.
Was sollen
Auszubildende zwischen 22.00 und 23.00 Uhr eigentlich noch lernen?
Abspülen, Stühle hochstellen und als Letzte das Licht
ausmachen? Ich glaube nicht, dass diese späte Stunde der
Erreichung der Ausbildungsziele dient. Da stellt sich mir doch die
Frage, ob hier nicht andere Interessen im Vordergrund stehen,
eindeutig wirtschaftliche Interessen.
Der
DEHOGA-Geschäftsführer äußerte sich erst
kürzlich zum Thema Alkoholmissbrauch bei Jugendlichen:
„Jugendschutz muss in der Gastronomie oberste Priorität
haben“. Sie haben meine volle Unterstützung Herr
Büttner. Dies gilt aber ebenfalls für den Schutz von
Jugendlichen bei der Arbeit. Hier müssen die Gesundheit und
die Sicherheit der Jugendlichen oberste Priorität haben. Was
fehlt, sind verschärfte Kontrollen, die Jugendliche vor
Überforderung durch ihre Arbeitgeber schützen.
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