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Renate Gradistanac
Mitglied des Deutschen Bundestages
SPD
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Rede im Deutschen Bundestag am 24. Mai 2007

2./3. Lesung LINKE-Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Jugendarbeitsschutzgesetzes

2./3. Lesung FDP-Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Jugendarbeitsschutzgesetzes

Frau Präsidentin,

meine sehr verehrten Damen und Herren,

wie immer lehnen wir den Antrag der FDP zur Lockerung des Jugendarbeitsschutzgesetzes ab. Der LINKE-Entwurf will das Schutzalter auf 21 Jahre anheben. Auch dies lehnen wir ab.

Das Jugendarbeitsschutzgesetz hat die Aufgabe, junge Menschen unter 18 Jahren entsprechend ihrem Entwicklungsstand vor Überforderung, Überbeanspruchung und Gefahren am Arbeitsplatz zu schützen. Ungünstige und lange Arbeitszeiten begünstigen gesundheitliche Beeinträchtigungen und erhöhen das Unfallrisiko. Dies bestätigen arbeitswissenschaftliche Untersuchungen.

Übertrage ich diese Erkenntnisse auf Jugendliche, dann sollten für uns alle zwei Dinge selbstverständlich sein. Erstens: Junge Menschen dürfen nicht den gleichen Belastungen ausgesetzt werden wie Erwachsene. Zweitens: Eine Verlängerung der Jugendarbeitszeit ist vor allem aus gesundheitlichen Gründen abzulehnen.

Bereits heute scheiden zahlreiche Menschen aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig aus dem Arbeitsleben aus. Wenn aber Menschen länger arbeiten sollen - Stichwort „Rente mit 67“, dann ist dies doch nur möglich, wenn wir uns für eine starke Präventionskultur einsetzen.

Wir wollen ein Präventionsgesetz. Im Koalitionsvertrag haben wir vereinbart, dass wir die Prävention zu einer eigenständigen Säule der gesundheitlichen Versorgung ausbauen wollen. Zur Prävention gehören auch die Erhaltung der Gesundheit und Leistungsfähigkeit am Arbeitsplatz und die Vermeidung von krankheitsbedingten Frühverrentungen. Dem widerspricht eine Lockerung des Jugendarbeitsschutzes.

Seit langem fadenscheinig ist das Argument, dass der Jugendarbeitsschutz ein Ausbildungshindernis für Haupt- und Realschüler im Hotel- und Gaststättengewerbe sei. Dennoch will ich es kurz beleuchten. Es gibt hier keinen Verdrängungseffekt durch volljährige Abiturientinnen und Abiturienten, meine Damen und Herren von der FDP.

Im Gegenteil: In keiner anderen Branche ist der Anteil der Auszubildenden mit Hochschulreife von 1996 bis 2002 stärker gesunken als im Hotel- und Gaststättengewerbe, nämlich von 13,4 auf 9,7 Prozent.

Fakt ist doch, dass das Jugendarbeitsschutzgesetz schon jetzt auf die besonderen Bedürfnisse im Hotel- und Gaststättengewerbe eingeht. Es eröffnet dort einen zeitlichen Rahmen für die Beschäftigung und Ausbildung von Jugendlichen, der größer ist als in vielen andern Branchen. In wenigen Branchen ist es möglich Jugendliche ab 16 Jahren auch noch nach 20 Uhr zu beschäftigen. Im Hotel- und Gaststättengewerbe ist dies bis 22 Uhr, im Schichtbetrieb sogar bis 23 Uhr möglich.

Was sollen Auszubildende zwischen 22.00 und 23.00 Uhr eigentlich noch lernen? Abspülen, Stühle hochstellen und als Letzte das Licht ausmachen? Ich glaube nicht, dass diese späte Stunde der Erreichung der Ausbildungsziele dient. Da stellt sich mir doch die Frage, ob hier nicht andere Interessen im Vordergrund stehen, eindeutig wirtschaftliche Interessen.

Der DEHOGA-Geschäftsführer äußerte sich erst kürzlich zum Thema Alkoholmissbrauch bei Jugendlichen: „Jugendschutz muss in der Gastronomie oberste Priorität haben“. Sie haben meine volle Unterstützung Herr Büttner. Dies gilt aber ebenfalls für den Schutz von Jugendlichen bei der Arbeit. Hier müssen die Gesundheit und die Sicherheit der Jugendlichen oberste Priorität haben. Was fehlt, sind verschärfte Kontrollen, die Jugendliche vor Überforderung durch ihre Arbeitgeber schützen.