Diese Stellungnahme wurde erbeten vom Betreiber eines Otterndorfer Forums gegen die Elbvertiefung, das Sie unter www.ott-forum.de finden können.

Stellungnahme zur geplanten weiteren Elbvertiefung:    

Januar 2007

Ich war vom ersten Tag des Bekanntwerdens, dass Hamburg einen Antrag auf eine weitere Elbvertiefung stellen wollte, dagegen (u. a. weil noch nicht einmal die seinerzeit von uns durchgesetzte Beweissicherung abgeschlossen ist) und bin heute – im Januar 2007 - mit gleicher Intensität und einer Fülle sachlicher Argumente unverändert energisch dagegen.
Deshalb habe ich mich vielfach entsprechend in der Öffentlichkeit geäußert, Informationsveranstaltung durchgeführt und immer wieder Fachleute nach Berlin eingeladen, um Sensibilität und Wissen zu transportieren.

Zunächst einige Erläuterungen zum Verfahren:
Das Bundesland Hamburg hat das Recht, Anträge auf Elbvertiefung (ich verwende diese Kurzform für den förmlichen Begriff der „Fahrrinnenanpassung“ – auch wenn der eigentlich sogar noch deutlicher ist, weil die tiefe Fahrrinne ja auch breiter werden soll und das erheblichen Einfluss auf die Elbe hat) an den Bund zu stellen. Der Bund muss dann zumindest untersuchen, ob ein solches Vorhaben umsetzbar ist.
„Vorhabenträger“ sind der Bund und auf einer bestimmten Teilstrecke das Land Hamburg. Beide haben das Projektbüro Fahrrinnenanpassung gegründet und dafür gesorgt, dass z. B. über dessen Vertreter, die Herren Osterwald und Öllerich, sowie über den „Moderator“, Herrn Reincke, der ebenfalls vom Vorhabenträger eingesetzt und bezahlt wurde, Informationen an die Region kamen – vom Vorhabenträger als „Transparenz“ gemeint, von uns (auch von mir!) als Werbung für die Maßnahme „weitere Elbvertiefung“ verstanden.

Über „die Elbvertiefung“ wurde und wird übrigens in Berlin nicht förmlich abgestimmt. An zwei Stellen in Gesetzen taucht die Elbvertiefung aber auf:
1. im Haushaltsgesetz des Bundes: das Haushaltsgesetz ist ungefähr 20 cm Papier im Stapel (so hoch wie 5 – 6 dicke Telefonbücher) und enthält Tausende von Einzeltiteln. Einer – ein einziger - davon betrifft die Vertiefung von Elbe und Weser. In jeder Gemeinde wird im Haushalt vorsorglich Geld für in Untersuchung oder Planung befindliche Maßnahmen eingestellt, das verlangen die Vorschriften für öffentliche Haushalte, egal, ob eine Entscheidung aufgrund der Abwägung von Untersuchungsergebnissen bereits getroffen wurde oder nicht.
So ist es auch im Bundeshaushalt. Darüber kann ich mich zwar ärgern, aber ich habe gar keine Möglichkeit als Bundestagsabgeordnete, diesen Titel aus dem Haushalt herauszubekommen. Dafür bekäme ich nie und nimmer in meiner Fraktion eine Mehrheit. Also bleibt nur die Überlegung, ob man dafür oder dagegen (den ganzen Haushalt mit allen Titeln!) stimmen soll. Da sich jeder vorstellen kann, dass in diesem Haushalt auch eine Menge an Haushaltstiteln stehen – so z. B. ja auch das Geld, von dem die OU Otterndorf gebaut werden soll -, für die ich heftig gekämpft und geworben habe, Haushaltstitel, die uns allen ganz wichtig sind, wäre es absurd, als einzelne Abgeordnete dagegen zu stimmen.
Was ich politisch tun konnte, habe ich getan: öffentlich darauf hingewiesen, dass das Geld im Haushalt vorgesehen ist und die Untersuchungen offenbar zum Abschluss kommen, dass wir deshalb aufpassen und unsere Anstrengungen gegen die Elbvertiefung verstärken müssen.

2. Die Elbvertiefung taucht auf im Gesetz zur Infrastrukturbeschleunigung. Sie ist eine von ca. 80 Maßnahmen in diesem Gesetz, für die die Planungen beschleunigt werden sollen. Hier habe ich intensiv versucht, eine Mehrheit in meiner Arbeitsgruppe gegen die Aufnahme der Elbvertiefung zu finden. Dies ist nicht gelungen. Leider können sich die meisten Abgeordneten nicht vorstellen, welche Probleme wir bekommen – sie sehen das Interesse einer funktionierenden Hafenwirtschaft und können sich nicht so intensiv einarbeiten, dass sie wirklich überblicken, welche Folgen eine weitere Vertiefung der Elbe für uns hier vor Ort haben kann.
Mit diesem Gesetz werden die Auslegungsfristen und Einwendungsfristen verkürzt, außerdem gibt es nur noch eine Gerichtsinstanz für die Klagen. Das ist sehr ärgerlich, aber nicht unbedingt entscheidend. Auch in einer Anhörung, die unser Ausschuss in Berlin dazu gemacht hat, habe ich die Maßnahme kritisch hinterfragt – leider erfolglos, weil meine Kollegen die Position nicht aus dem Gesetz nehmen wollten.
Es ist zwar ärgerlich, wenn man keine Mehrheit für sein Anliegen bekommt, aber in Demokratien ist das so. Ich habe an der Abstimmung zu dem Gesetz dann nicht teilgenommen – weder im Ausschuss noch im Plenum. Zugegeben – vielleicht eine dumme Reaktion auf den Konflikt, dass das Gesetz insgesamt eine Reihe von Verbesserungen für intensiv gewünschte Straßen- bzw. Schienenvorhaben bringt – aber die Elbvertiefung darin ist mir mehr als ärgerlich.
Anschließend habe ich auf die Fristverkürzungen sofort alle mir bekannten Kritiker aufmerksam gemacht, damit man sich auf die neuen Bedingungen gleich einstellen kann.

Dennoch ist damit nichts verloren, denn es gibt eine einzige Stelle, die wirklich politisch entscheiden kann, ob es zur Elbvertiefung kommt oder nicht: das Land Niedersachsen.
Wenn das Land Niedersachsen nicht sein Einvernehmen zur Maßnahme erteilt, kann die Elbvertiefung nicht gemacht werden!
Deshalb habe ich mich übrigens von Anfang an um gute Kooperation mit „dem Land“ und vor allem mit Herrn McAllister bemüht, der ja an entscheidender Stelle in der Mehrheitsfraktion des Landes sitzt. Ob es im Landtag eine Abstimmung geben wird oder ob das Kabinett und damit die Regierung allein die Entscheidung treffen wird, weiß ich nicht. Förmlich ist wohl beides möglich.
Dies wird sinnvollerweise aber erst erfolgen, wenn alle Ergebnisse vorliegen und die Unterlagen öffentlich ausgelegen habe, die Betroffenen und die Gemeinden etc. ihre Einwendungen vorgelegt haben, so dass all diese Einwendungen auch vom Land mit berücksichtigt werden können. Es ist also ganz wichtig, sachliche Einwendungen auch wirklich zu machen!

Außerdem wird es eine Abwägung geben zwischen den vorgelegten Planunterlagen und den Einwendungen – durchgeführt von der Planfeststellungsbehörde, die ergebnisoffen vorgehen muss. Bei der vorangegangenen Elbvertiefung wurden zahlreiche Einwendungen als unerheblich abgewehrt. Befürchtete Folgen sind inzwischen eingetreten. Um so mehr müssen wir jetzt aufpassen, dass Einwendungen erst genommen werden.

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