1. Wir fordern die
Ergebnisoffenheit des Planfeststellungsverfahrens:
In tiefer Sorge um Schäden für unsere Region, die es
abzuwenden gilt, appellieren wir an die politisch Verantwortlichen
der Vorhabenträger, das Planfeststellungsverfahren zur
Fahrrinnenanpassung der Elbe ergebnisoffen
durchzuführen und bei Nichterfüllung der unten
aufgeführten Voraussetzungen abzuwenden. Wir appellieren
deshalb auch an den Landtag, das Kabinett und den
Ministerpräsidenten des Landes Niedersachsen, das für
eine Elbvertiefung notwendige Einvernehmen nicht zu
erteilen, wenn folgende Punkte nicht eindeutig geklärt,
erfüllt, berücksichtigt sind:
2. Es gibt eine Alternative für die
Mega-Carrier:
Der Jade-Weser-Port ist zügig fertig zu stellen, er
wird der norddeutsche Umschlaghafen für die bestellten und die
bereits in Fahrt befindlichen Mega-Containerschiffe, die Hamburg
und Bremerhafen nicht anlaufen können und werden. Deshalb
müssen die Hafen-Aktivitäten auf den Ausbau des
Tiefwasserhafens konzentriert werden.
3. Die
Deichsicherheit
Der Deichkörper, das Deckwerk, Schleusen- und Sieltore und
andere Bauwerke müssen dem stärker werdenden Druck der
Wassermassen, den Belastungen durch mehr Schiffsverkehr mit
größeren Schiffen und dadurch mehr Sog und Schwell
garantiert standhalten.
Kosten für die Beseitigung entstehender Schäden
hat der Vorhabensträger zu übernehmen.
Von einer Beweislast ist die Region durch ein Begleitgesetz
freizustellen.
4. Der Strom
Wir sind in Sorge, dass die geplante Verfüllung der
Medemrinne nicht wirklich eine „aquatische
Ausgleichsmaßnahme“ ist, sondern als Sandfang gegen den
Sedimenttransport nach Hamburg (also wiederum dem Hamburger
Interesse) dienen soll. De facto würde dadurch die
Strömungsgeschwindigkeit im verbleibenden Bereich der
Elbe höher werden, die Unterwassererosion am
niedersächsischen Ufer würde stärker, der Prallhang
würde noch stärker belastet, der Wattabtrag und
mögliche Auskolkungen im Unterwasserbereich wären
unvermeidbar.
Die Modelle, mit denen die Auswirkungen dieser
Maßnahmen untersucht wurden, müssen der interessierten
Öffentlichkeit in dieser Region zugänglich gemacht und
vorgeführt werden.
Wir erwarten volle Garantie und Kostenübernahme für die
Sicherung der Unterwasser- und der
Wattflächen auf der niedersächsischen
Elbseite.
5. Sicherheit für die betroffenen Menschen
Der Nutzen der Elbvertiefung für den Hamburger Hafen ist
offenkundig. Die Folgeschäden gehen größtenteils zu
Lasten der Menschen dieser Region. Sie müssen von irreparablen
Folgen und von Kosten für die Beseitigung reparabler
Schäden freigestellt werden.
Die Schiffbarkeit zu den Häfen an der
niedersächsischen Elbseite muss gewährleistet sein,
Kosten für die regelmäßige Beseitigung von Schlick-
und Sedimentablagerungen in den Häfen müssen vom
Vorhabenträger zukünftig zu mindestens 50 %
übernommen werden.
Der Vorhabenträger muss ein Garantieinstrument schaffen, dass
weder Grundwasser noch Oberflächenwasser, das von den
Landwirten zur Beregnung eingesetzt wird, höhere Salzgehalte
durch eine Verschiebung der Brackwasserzone aufweist.
Die Menschen, die hinter den Deichen leben, müssen sich gegen
Sturmflutschäden versichern können. Der Risikoanteil
einer solchen Versicherung muss vom Vorhabenträger
übernommen werden.
Der Bund versorgt die Versicherungswirtschaft mit Geodaten
über Deichlinien, er muss daher auch Einfluss darauf nehmen,
dass damit eine neue Versicherungsmöglichkeit geschaffen wird,
statt diese auszuschließen.
6. Das Land Niedersachsen sollte sich
gegenüber dem Bund verbindlich absichern, dass die
Mittel für die Hafenhinterlandanbindungen im Bereich
Niedersachsens (Straße und Schiene) zeitnah und über
die auf Niedersachsen entfallende Quote hinaus zur
Verfügung gestellt werden, damit das Land nicht im Stau der
zum Hamburger Hafen zu- und ablaufenden Container
erstickt.
7. Die Umweltministerien von Bund und
Land Niedersachsen müssen auf die Vorlage finanziell,
zeitlich und räumlich differenzierter Pläne für die
Ausgleichsmaßnahmen im Planfeststellungsbeschluss
bestehen und im Rahmen einer fachlichen Bewertung der geplanten
Eingriffs- und Ausgleichsmaßnahmen sicherstellen, dass FFH-
und WRRL eingehalten werden.
8. Wir gehen davon aus, dass die
Umweltverbände bei Nichteinhaltung von FFH und WRRL ihr
Verbandsklagerecht nutzen.
9. Unabhängige
Navigationsfachleute müssten bestätigen, ob die
Breite der geplanten tiefen Fahrrinne ausreicht, die
Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs auf der Elbe
zukünftig zu gewährleisten –
a) für welche Schiffsgrößen, die bisher Hamburg
nicht erreichen können,
b) bis zu welchen Terminals welche Schiffsgrößen fahren
können sollen
(CTA z. B. ist von „Emma Maersk“ aufgrund
der Durchfahrthöhe der Köhlbrandbrücke nicht
erreichbar)
10. Der Bund muss die
Neutralität der Abwägungsbehörde dadurch
gewährleisten, dass nicht nur eine formal-rechtliche
Abwägung, sondern auch eine fachlich unabhängige
Prüfung und Abwägung durch externe Gutachter erfolgt, die
nicht an der Beweissicherung der letzten Fahrrinnenanpassung
und nicht an der Erstellung der Unterlagen für das
Planfeststellungsverfahren beteiligt waren.
Außerdem muss eine verbindliche und belegbare
Risikofolgenabschätzung vorgelegt werden.
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