Diese Stellungnahme wurde erbeten vom Betreiber eines Otterndorfer Forums gegen die Elbvertiefung, das Sie unter www.ott-forum.de finden können.

Stellungnahme zur geplanten weiteren Elbvertiefung:    

Januar 2007

Ich war vom ersten Tag des Bekanntwerdens, dass Hamburg einen Antrag auf eine weitere Elbvertiefung stellen wollte, dagegen (u. a. weil noch nicht einmal die seinerzeit von uns durchgesetzte Beweissicherung abgeschlossen ist) und bin heute – im Januar 2007 - mit gleicher Intensität und einer Fülle sachlicher Argumente unverändert energisch dagegen.
Deshalb habe ich mich vielfach entsprechend in der Öffentlichkeit geäußert, Informationsveranstaltung durchgeführt und immer wieder Fachleute nach Berlin eingeladen, um Sensibilität und Wissen zu transportieren.

Zunächst einige Erläuterungen zum Verfahren:
Das Bundesland Hamburg hat das Recht, Anträge auf Elbvertiefung (ich verwende diese Kurzform für den förmlichen Begriff der „Fahrrinnenanpassung“ – auch wenn der eigentlich sogar noch deutlicher ist, weil die tiefe Fahrrinne ja auch breiter werden soll und das erheblichen Einfluss auf die Elbe hat) an den Bund zu stellen. Der Bund muss dann zumindest untersuchen, ob ein solches Vorhaben umsetzbar ist.
„Vorhabenträger“ sind der Bund und auf einer bestimmten Teilstrecke das Land Hamburg. Beide haben das Projektbüro Fahrrinnenanpassung gegründet und dafür gesorgt, dass z. B. über dessen Vertreter, die Herren Osterwald und Öllerich, sowie über den „Moderator“, Herrn Reincke, der ebenfalls vom Vorhabenträger eingesetzt und bezahlt wurde, Informationen an die Region kamen – vom Vorhabenträger als „Transparenz“ gemeint, von uns (auch von mir!) als Werbung für die Maßnahme „weitere Elbvertiefung“ verstanden.

Über „die Elbvertiefung“ wurde und wird übrigens in Berlin nicht förmlich abgestimmt. An zwei Stellen in Gesetzen taucht die Elbvertiefung aber auf:
1. im Haushaltsgesetz des Bundes: das Haushaltsgesetz ist ungefähr 20 cm Papier im Stapel (so hoch wie 5 – 6 dicke Telefonbücher) und enthält Tausende von Einzeltiteln. Einer – ein einziger - davon betrifft die Vertiefung von Elbe und Weser. In jeder Gemeinde wird im Haushalt vorsorglich Geld für in Untersuchung oder Planung befindliche Maßnahmen eingestellt, das verlangen die Vorschriften für öffentliche Haushalte, egal, ob eine Entscheidung aufgrund der Abwägung von Untersuchungsergebnissen bereits getroffen wurde oder nicht.
So ist es auch im Bundeshaushalt. Darüber kann ich mich zwar ärgern, aber ich habe gar keine Möglichkeit als Bundestagsabgeordnete, diesen Titel aus dem Haushalt herauszubekommen. Dafür bekäme ich nie und nimmer in meiner Fraktion eine Mehrheit. Also bleibt nur die Überlegung, ob man dafür oder dagegen (den ganzen Haushalt mit allen Titeln!) stimmen soll. Da sich jeder vorstellen kann, dass in diesem Haushalt auch eine Menge an Haushaltstiteln stehen – so z. B. ja auch das Geld, von dem die OU Otterndorf gebaut werden soll -, für die ich heftig gekämpft und geworben habe, Haushaltstitel, die uns allen ganz wichtig sind, wäre es absurd, als einzelne Abgeordnete dagegen zu stimmen.
Was ich politisch tun konnte, habe ich getan: öffentlich darauf hingewiesen, dass das Geld im Haushalt vorgesehen ist und die Untersuchungen offenbar zum Abschluss kommen, dass wir deshalb aufpassen und unsere Anstrengungen gegen die Elbvertiefung verstärken müssen.

2. Die Elbvertiefung taucht auf im Gesetz zur Infrastrukturbeschleunigung. Sie ist eine von ca. 80 Maßnahmen in diesem Gesetz, für die die Planungen beschleunigt werden sollen. Hier habe ich intensiv versucht, eine Mehrheit in meiner Arbeitsgruppe gegen die Aufnahme der Elbvertiefung zu finden. Dies ist nicht gelungen. Leider können sich die meisten Abgeordneten nicht vorstellen, welche Probleme wir bekommen – sie sehen das Interesse einer funktionierenden Hafenwirtschaft und können sich nicht so intensiv einarbeiten, dass sie wirklich überblicken, welche Folgen eine weitere Vertiefung der Elbe für uns hier vor Ort haben kann.
Mit diesem Gesetz werden die Auslegungsfristen und Einwendungsfristen verkürzt, außerdem gibt es nur noch eine Gerichtsinstanz für die Klagen. Das ist sehr ärgerlich, aber nicht unbedingt entscheidend. Auch in einer Anhörung, die unser Ausschuss in Berlin dazu gemacht hat, habe ich die Maßnahme kritisch hinterfragt – leider erfolglos, weil meine Kollegen die Position nicht aus dem Gesetz nehmen wollten.
Es ist zwar ärgerlich, wenn man keine Mehrheit für sein Anliegen bekommt, aber in Demokratien ist das so. Ich habe an der Abstimmung zu dem Gesetz dann nicht teilgenommen – weder im Ausschuss noch im Plenum. Zugegeben – vielleicht eine dumme Reaktion auf den Konflikt, dass das Gesetz insgesamt eine Reihe von Verbesserungen für intensiv gewünschte Straßen- bzw. Schienenvorhaben bringt – aber die Elbvertiefung darin ist mir mehr als ärgerlich.
Anschließend habe ich auf die Fristverkürzungen sofort alle mir bekannten Kritiker aufmerksam gemacht, damit man sich auf die neuen Bedingungen gleich einstellen kann.

Dennoch ist damit nichts verloren, denn es gibt eine einzige Stelle, die wirklich politisch entscheiden kann, ob es zur Elbvertiefung kommt oder nicht: das Land Niedersachsen.
Wenn das Land Niedersachsen nicht sein Einvernehmen zur Maßnahme erteilt, kann die Elbvertiefung nicht gemacht werden!
Deshalb habe ich mich übrigens von Anfang an um gute Kooperation mit „dem Land“ und vor allem mit Herrn McAllister bemüht, der ja an entscheidender Stelle in der Mehrheitsfraktion des Landes sitzt. Ob es im Landtag eine Abstimmung geben wird oder ob das Kabinett und damit die Regierung allein die Entscheidung treffen wird, weiß ich nicht. Förmlich ist wohl beides möglich.
Dies wird sinnvollerweise aber erst erfolgen, wenn alle Ergebnisse vorliegen und die Unterlagen öffentlich ausgelegen habe, die Betroffenen und die Gemeinden etc. ihre Einwendungen vorgelegt haben, so dass all diese Einwendungen auch vom Land mit berücksichtigt werden können. Es ist also ganz wichtig, sachliche Einwendungen auch wirklich zu machen!

Außerdem wird es eine Abwägung geben zwischen den vorgelegten Planunterlagen und den Einwendungen – durchgeführt von der Planfeststellungsbehörde, die ergebnisoffen vorgehen muss. Bei der vorangegangenen Elbvertiefung wurden zahlreiche Einwendungen als unerheblich abgewehrt. Befürchtete Folgen sind inzwischen eingetreten. Um so mehr müssen wir jetzt aufpassen, dass Einwendungen erst genommen werden.


Sachliche Gründe gegen die Elbvertiefung:
(Diese Aufzählung von Gründen ist nicht abschließend zu verstehen.)

1. Die Elbvertiefung ist überhaupt nicht nötig, weil die in Fahrt befindlichen Schiffe (die größten tragen 8.750 bis 9.600 TEU) den Hamburger Hafen erreichen können. Schiffe von der Größenordnung der Emma Maersk (11.000 bis 13.000 TEU) würden den Hamburger Hafen auch nach der Elbvertiefung nicht beladen anlaufen – Maersk hat sich in Wilhelmshaven eingekauft und läuft dort den eigenen Terminal an; außerdem sind die Schiffe zu hoch als dass sie unter der Köhlbrandbrücke durch kämen, sie könnten also den Containerterminal Altenwerder – den modernsten Terminal der Welt – überhaupt nicht erreichen.
Es gibt eine Alternative: den Jade-Weser-Port in Wilhelmshaven.
Und der muss schnellstens ausgebaut werden!

2. Ich halte die Deichsicherheit für gefährdet. Durch mehr Wasser in der Elbe und mehr und größere Schiffe ist der Deich (mitsamt dem Deckwerk, den Schleusen- und Sieltoren etc) erheblich größeren Belastungen ausgesetzt. Sog und Schwell werden stärker und die Auswirkungen auf den Sedimenttransport (Verschlickung der Nebenelben und der Sportboothäfen) haben noch mehr negative Wirkungen als jetzt schon.
Die Wattflächen am Ufer der Elbe müssen erhalten bleiben.
Noch mehr Auskolkungen des Unterwasserbereichs müssen verhindert werden – negative Beispiele für die Gefährdungen sind das Glameyer Stack, der Altenbrucher Bogen und viele Stellen mehr. (Näheres z. B. über Herrn Heitsch und Herrn Hahl)
Die geplante Verfüllung der Medemrinne halte ich für gefährlich: ob sie machbar ist, kann ich nicht beurteilen, aber sie würde meines Erachtens mehr als Sandfang gegen Sedimente dienen, die sonst in den Hamburger Hafen treiben, als eine „aquatische Ausgleichsmaßnahme“ sein: So etwas dürfen wir nicht akzeptieren, denn der Prallhang der Elbe wirkt stark gefährdend auf das niedersächsische Ufer der Elbe (wer immer sich darüber informieren möchte, sollte Herrn Dr. Taubert dazu befragen!)
Angeblich soll es ja Modelle dazu geben: die möchte ich gern öffentlich zugänglich und vorgestellt bekommen!

3. Eine Verschiebung der Brackwasserzone würde mehr salziges Wasser weiter ins Land bringen und möglicherweise auch Auswirkungen auf das Grundwasser haben. Salziges Oberflächenwasser kann von den Landwirten nicht mehr zur Beregnung der Blüten zum Frostschutz eingesetzt werden. Damit wäre eine Existenzgefährdung vieler Landwirte gegeben.

4. Die Menschen hinter dem Deich können sich nicht gegen mögliche Schäden versichern. Vielfach würde eine Versicherung auch gar nichts nützen: Wenn die Existenz gefährdet ist, hilft keine Versicherung, wenn Mensch und Vieh ertrinken, hilft auch keine Versicherung. Die Tatsache, dass Sturmflutschäden aber von Versicherungen ausgenommen sind, zeigt, wie gefährlich die Maßnahme tatsächlich werden kann. Ein riesiger Teil des Sietlandes liegt „unter Null“, würde also im Falle eines Deichbruches überflutet. Ich bin dem Leben dieser Menschen verpflichtet – das ist mit einer der wichtigen Gründe, warum ich mit allen politischen Möglichkeiten gegen diese weitere Elbvertiefung angehen werde.

5. Die Hafenhinterlandanbindungen sind nicht zeitnah fertig zu stellen.
Die Elbvertiefung selbst kostet mit ca. 320 Mio € nicht so viel Geld – wenn man vergleicht, welche Ausgaben nötig sind, um den Stau durch noch mehr Container zum und vom Hamburger Hafen abzufangen: Aktuell gibt Hamburg den Containerumschlag mit mehr als 8 Mio TEU an, bis 2015 erwartet Hamburg einen Zuwachs auf 18 Mio TEU. Schon jetzt staut sich der Containerverkehr im Hamburger Hafen und Umland auf Straße und Schiene. Insgesamt sind rund um Hamburg ca. 5 Mrd. € nötig, um die Straßen und Schienenwege entsprechend auszubauen.
Ich bezweifle begründet, dass dies möglich ist, weil schon der Anteil Hamburgs und Niedersachsens an den Bundesmitteln viel zu gering ist, das zeitnah zu bewältigen. Wir werden also ggf. im Stau ersticken!


Ich fasse zusammen:
Das Land Niedersachsen darf m. E. das Einvernehmen zur geplanten Elbvertiefung nicht erteilen,

  • weil eine Risikofolgenabschätzung nach den Erfahrungen der letzten Elbvertiefung,  zu der die Beweissicherung noch nicht abgeschlossen ist, fast nicht möglich erscheint, 

  • weil die Deich-, Watt- und Ufersicherheit gefährdet sind,

  • weil eine Verschiebung der Brackwasserzone der FFH- und der WRRL widerspricht,

  • weil der Zu- und Ablauf der Container zum Hamburger Hamburger nicht zeitgerecht gewährleistet ist,

  • vor allem aber: weil es eine Alternative mit dem Jade-Weser-Port in Wilhelmshaven gibt und weil die Schiffe, die überhaupt noch im Hamburger Hafen abgefertigt werden können, ihn auch jetzt schon erreichen. Größere Schiffe (wie die PS-Klasse von Maersk) können z. B. den CTA überhaupt nicht mehr erreichen, weil die Köhlbrandbrücke ein unüberwindbares Hindernis darstellt.

Deshalb muss der Jade-Weser-Port zügig ausgebaut werden und das Einvernehmen zur Elbvertiefung darf nicht erteilt werden.

Horneburg, 20. Januar 2007
Dr. Margrit Wetzel MdB

 

Auflistung der Forderungen und Kritikpunkte bei der Elbvertiefung –

1. Wir fordern die Ergebnisoffenheit des Planfeststellungsverfahrens:
In tiefer Sorge um Schäden für unsere Region, die es abzuwenden gilt, appellieren wir an die politisch Verantwortlichen der Vorhabenträger, das Planfeststellungsverfahren zur Fahrrinnenanpassung der Elbe ergebnisoffen durchzuführen und bei Nichterfüllung der unten aufgeführten Voraussetzungen abzuwenden. Wir appellieren deshalb auch an den Landtag, das Kabinett und den Ministerpräsidenten des Landes Niedersachsen, das für eine Elbvertiefung notwendige Einvernehmen nicht zu erteilen, wenn folgende Punkte nicht eindeutig geklärt, erfüllt, berücksichtigt sind:

2. Es gibt eine Alternative für die Mega-Carrier:
Der Jade-Weser-Port ist zügig fertig zu stellen, er wird der norddeutsche Umschlaghafen für die bestellten und die bereits in Fahrt befindlichen Mega-Containerschiffe, die Hamburg und Bremerhafen nicht anlaufen können und werden. Deshalb müssen die Hafen-Aktivitäten auf den Ausbau des Tiefwasserhafens konzentriert werden.

3. Die Deichsicherheit
Der Deichkörper, das Deckwerk, Schleusen- und Sieltore und andere Bauwerke müssen dem stärker werdenden Druck der Wassermassen, den Belastungen durch mehr Schiffsverkehr mit größeren Schiffen und dadurch mehr Sog und Schwell garantiert standhalten.
Kosten für die Beseitigung entstehender Schäden hat der Vorhabensträger zu übernehmen.
Von einer Beweislast ist die Region durch ein Begleitgesetz freizustellen.

4. Der Strom
Wir sind in Sorge, dass die geplante Verfüllung der Medemrinne nicht wirklich eine „aquatische Ausgleichsmaßnahme“ ist, sondern als Sandfang gegen den Sedimenttransport nach Hamburg (also wiederum dem Hamburger Interesse) dienen soll. De facto würde dadurch die Strömungsgeschwindigkeit im verbleibenden Bereich der Elbe höher werden, die Unterwassererosion am niedersächsischen Ufer würde stärker, der Prallhang würde noch stärker belastet, der Wattabtrag und mögliche Auskolkungen im Unterwasserbereich wären unvermeidbar.
Die Modelle, mit denen die Auswirkungen dieser Maßnahmen untersucht wurden, müssen der interessierten Öffentlichkeit in dieser Region zugänglich gemacht und vorgeführt werden.
Wir erwarten volle Garantie und Kostenübernahme für die Sicherung der Unterwasser- und der Wattflächen auf der niedersächsischen Elbseite.


5. Sicherheit für die betroffenen Menschen
Der Nutzen der Elbvertiefung für den Hamburger Hafen ist offenkundig. Die Folgeschäden gehen größtenteils zu Lasten der Menschen dieser Region. Sie müssen von irreparablen Folgen und von Kosten für die Beseitigung reparabler Schäden freigestellt werden.
Die Schiffbarkeit zu den Häfen an der niedersächsischen Elbseite muss gewährleistet sein, Kosten für die regelmäßige Beseitigung von Schlick- und Sedimentablagerungen in den Häfen müssen vom Vorhabenträger zukünftig zu mindestens 50 % übernommen werden.
Der Vorhabenträger muss ein Garantieinstrument schaffen, dass weder Grundwasser noch Oberflächenwasser, das von den Landwirten zur Beregnung eingesetzt wird, höhere Salzgehalte durch eine Verschiebung der Brackwasserzone aufweist.
Die Menschen, die hinter den Deichen leben, müssen sich gegen Sturmflutschäden versichern können. Der Risikoanteil einer solchen Versicherung muss vom Vorhabenträger übernommen werden.
Der Bund versorgt die Versicherungswirtschaft mit Geodaten über Deichlinien, er muss daher auch Einfluss darauf nehmen, dass damit eine neue Versicherungsmöglichkeit geschaffen wird, statt diese auszuschließen.

6. Das Land Niedersachsen sollte sich gegenüber dem Bund verbindlich absichern, dass die Mittel für die Hafenhinterlandanbindungen im Bereich Niedersachsens (Straße und Schiene) zeitnah und über die auf Niedersachsen entfallende Quote hinaus zur Verfügung gestellt werden, damit das Land nicht im Stau der zum Hamburger Hafen zu- und ablaufenden Container erstickt.

7. Die Umweltministerien von Bund und Land Niedersachsen müssen auf die Vorlage finanziell, zeitlich und räumlich differenzierter Pläne für die Ausgleichsmaßnahmen im Planfeststellungsbeschluss bestehen und im Rahmen einer fachlichen Bewertung der geplanten Eingriffs- und Ausgleichsmaßnahmen sicherstellen, dass FFH- und WRRL eingehalten werden.

8. Wir gehen davon aus, dass die Umweltverbände bei Nichteinhaltung von FFH und WRRL ihr Verbandsklagerecht nutzen.

9. Unabhängige Navigationsfachleute müssten bestätigen, ob die Breite der geplanten tiefen Fahrrinne ausreicht, die Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs auf der Elbe zukünftig zu gewährleisten –
a) für welche Schiffsgrößen, die bisher Hamburg nicht erreichen können,
b) bis zu welchen Terminals welche Schiffsgrößen fahren können sollen
    (CTA z. B. ist von „Emma Maersk“ aufgrund der Durchfahrthöhe der Kattwykbrücke
      nicht erreichbar)

10. Der Bund muss die Neutralität der Abwägungsbehörde dadurch gewährleisten, dass nicht nur eine formal-rechtliche Abwägung, sondern auch eine fachlich unabhängige Prüfung und Abwägung durch externe Gutachter erfolgt, die nicht an der Beweissicherung der letzten Fahrrinnenanpassung und nicht an der Erstellung der Unterlagen für das Planfeststellungsverfahren beteiligt waren.
Außerdem muss eine verbindliche und belegbare Risikofolgenabschätzung vorgelegt werden.

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