Erste Erleichterung: Verständigung über EU-Dienstleistungsrichtlinie erzielt |
Februar 2006 |
Im Vorfeld der Abstimmung im
Europäischen Parlament haben SPD und EVP sich
verständigt: Das umstrittene Herkunftslandprinzip wird ersetzt
durch „freedeom to provide services“. Demnach
dürfen die Mitgliedstaaten keine Vorschriften mehr erlassen,
die den Grundsätzen der Proportionalität, der
Notwendigkeit und der Nichtdiskriminierung widersprechen. Evelyne
Gebhard, die Berichterstattern der Sozialdemokraten im
Europäischen Parlament hat erreicht, dass Arbeitnehmerrechte,
soziale Rechte sowie Verbraucher- und Umweltschutz der einzelnen
Mitgliedstaaten gesichert bleiben. Arbeitsrecht werde
vollständig vom Anwendungsbereich der Richtlinie
ausgeschlossen bleiben, ebenso der Gesundheitsbereich, Transport-
und Hafendienstleistungen und Zeitarbeitsagenturen.
Das Bemühen Evelyne Gebhards zielte stets darauf, die Öffnung des Dienstleistungsmarktes in einer Weise zu gestalten, die gleichzeitig ein hohes Qualitätsniveau der Dienstleistungen ermöglicht und die Rechte der Arbeitnehmernehmer respektiert. Margrit Wetzel begrüßt die Verständigung mit der die Balance zwischen Dienstleistungsfreiheit und Arbeitnehmerschutz erreicht werden kann: „Damit gäbe es klare Bestimmungen zur Marktöffnung für Dienstleitungen, die für deutsche Unternehmen auch große Chancen bieten: Deutschland ist nämlich Netto-Importeur von Dienstleistungen. Jährlich kaufen wir für 30 bis 50 Mrd. Euro Dienstleistungen aus dem Ausland ein.“ Die Sozialdemokratin weist darauf hin, dass auch die Debatte um Mindestlöhne dadurch neue Aktualität gewinnt: „Mit Mindestlöhnen, die den deutschen Lebenshaltungskosten angemessenen sind, bekämen wir eine wirksame Hemmschwelle für ausländische Billiganbieter von Dienstleistungen.“ |