Fehlstart vermeiden

 SPD-Abgeordnete aus Niedersachsen formulieren Mindestanforderungen an Gesundheitsfonds

September 2006
 Die vom Koalitionsausschuss ausgehandelten Eckpunkte der Gesundheitsreform beschäftigen Bürger ebenso wie Parlamentarier. Am Montag setzten sich die Mitglieder der SPD-Landesgruppe Niedersachsen gemeinsam mit der gesundheitspolitischen Sprecherin der Fraktion, Carola Reimann, intensiv mit den Vorschlägen aus dem Koalitionsausschuss auseinander. „Es wurde schnell klar, dass Erfolg oder Misserfolg der Reformen davon abhängt, unter welchen Bedingungen der Gesundheitsfonds seine Arbeit aufnimmt“, resümiert die Wahlkreisabgeordnete  Dr. Margrit Wetzel ein wichtiges Ergebnis und verweist auf die Resolution, mit der sie und ihre Kolleginnen und Kollegen die Richtung vorgeben wollen, wie ein Fehlstart des Gesundheitsfonds vermieden werden kann.

RESOLUTION

„Der Gesundheitsfonds muss Mindestanforderungen erfüllen

 Mit den Eckpunkten zur Gesundheitsreform werden neue Strukturen zur Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung geschaffen. Über einen Gesundheitsfonds sollen in Zukunft Beiträge von Arbeitnehmern und Arbeitgebern sowie Steuerzuschüsse an die Krankenkassen über risikoadjustierte Prämien weitergegeben werden. Dieser Fonds stößt in der Öffentlichkeit auf große Bedenken, die ernst genommen werden müssen.

 Die Landesgruppe Niedersachsen in der SPD-Bundestagsfraktion fordert deshalb, dass vor einem Start des Fonds folgende Mindestanforderungen erfüllt sein müssen.

      Alle Schulden der Kassen müssen bis zum Start des Fonds getilgt sein.

      Der Fonds muss zum Start 100 Prozent der anfallenden Ausgaben abdecken.

      Der Zusatzbeitrag darf 1 Prozent nicht übersteigen.

      Es muss gewährleistet sein, dass der Beitragseinzug funktioniert.

      Der morbiditätsorientierte Risikostrukturausgleich muss garantiert sein.

      Der Steuerzuschuss muss abgesichert sein.

 Sollten diese Mindestanforderungen nicht erfüllt sein, kann der Fonds nicht die beabsichtigte Wirkung entfalten. Statt eines Wettbewerbs um eine effiziente und gute Versorgung würde ein reiner Preiswettbewerb stattfinden. Einen Rückschritt der Leistungen – z.B. durch Streichung von Zusatzleistungen oder Einschränkungen der im SGB V als Kann-Leistungen definierten Maßnahmen würde drohen. Das darf nicht geschehen.

 Wenn funktionierende Strukturen durch ein neues System ersetzt werden, dann muss sichergestellt sein, dass diese neuen Strukturen auch funktionieren. Alles andere wäre fahrlässig. Das bewährte System der gesetzlichen Krankenkassen darf nicht gefährdet werden.“

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