Ärztliche Grundversorgung nicht durch Einzelverträge gefährdet!    

Margrit Wetzel warnt vor unverantwortlicher Panikmache 

November 2006
„Ich spreche niemandem sein gutes Recht zu demonstrieren ab“, stellt die Wahlkreisabgeordnete Dr. Margrit ihrer Kritik an den laufenden Kampagnen gegen die Gesundheitsreform voran und betont, dass sie dem sachlichen Gespräch und konstruktiven Verbesserungsvorschlägen offen gegenüber steht. Die Podiumsdiskussion, zu der der Ärzteverein Stade am 15. November Margrit Wetzel und ihre Bundestagskollegin Martina Krogmann eingeladen hatte, sei dafür ein ermutigendes Beispiel. „Aber auf vorformulierte kurze Massenbriefe, die mich in Sammelumschlägen aus Arztpraxen erreichen, gehe ich im Einzelnen nicht mehr ein. Die Antwort darauf findet sich auf meiner Homepage.“ Nach den Enthüllungen über die Briefkampagne der Privaten Versicherer könne sie ja nicht einmal mehr sicher sein, ob hinter den Namen und Adressen, die in die formularartig gestalteten Briefe eingetragenen wurden, echte besorgte Patienten stünden. Zumindest sei der Einladung zur Teilnahme am schriftlichen Protest – „Wollen Sie sich nicht auch hier eben eintragen“ - sicher keine ernst zu nehmende Information voraus gegangen.

„Und das ist der Punkt, der mich ärgerlich macht: Mit Parolen und oberflächlichen Behauptungen werden Patientinnen und Patienten gezielt verunsichert und darüber hinaus für die jeweiligen Interessen der verschiedenen Institutionen und Berufsgruppen im Gesundheitswesen vereinnahmt“ empört sich Margrit Wetzel.

Mit größeren Einnahmen in der solidarischen Gesundheitsversorgung hätte auch großzügiger verteilt werden können, doch seien die Anhebung der Versicherungspflichtgrenze und der Beitragsbemessungsgrenze politisch nicht durchsetzbar gewesen, bedauert die SPD-Politikerin. Somit habe der Handlungsspielraum vorwiegend in der bestmöglichen Nutzung aller Wirtschaftlichkeitsreserven und der Optimierung der Effizienz gelegen. Auch die Kassenärztlichen Vereinigungen müssten sich der neuen Situation stellen. Die Einführung von Einzelverträgen zwischen Leistungserbringern und Krankenkassen, die künftig auch ohne Mitwirkung der KVen geschlossen werden können, sei keinesfalls – wie immer wieder vorgebracht – eine Gefährdung ihrer Existenz oder der flächendeckenden ärztlichen Versorgung. Auch wenn kein niedergelassener Arzt gezwungen sei, der KV beizutreten, werde sich am Prinzip des Kassenarztes und dem gesetzlichen Auftrag der Kassenärztlichen Vereinigungen, die Grundversorgung sicher zu stellen, nichts ändern. Mit dem gesetzlichen Auftrag zur Gewährleistung haben die Kassenärztlichen Vereinigungen eine stabile Ausgangposition, sich ihrer Aufgabe in zufrieden stellender Weise zu widmen.

„Von einer Gefahr, dass wegen lauter Einzelverträgen keine Gelder mehr für den Kollektivvertrag und die Grundversorgung zur Verfügung stünden, kann keine Rede sein, denn bei der Aufteilung des Geldes auf die verschiedenen Bereiche muss selbstverständlich die Grundversorgung vor den Einzelverträgen stehen“, stellt Margrit Wetzel ausdrücklich klar.

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