Fragen des Landvolks Stade - Antworten von Margrit Wetzel |
Einladung zum Landvolk Niedersachsen, Kreisbauernverband Stade,am 17.08.2005, 10.00 Uhr |
August 2005 |
Folgende Themen sollen auf Wunsch des Landvolks angesprochen werden: Das Landvolk fragt, wo die Sozialversicherung der Landwirte (2006 bis 2009) bliebe? Antwort: Die Landwirtschaftliche Unfallversicherung ist die einzige Unfallversicherung, die Bundeszuschüsse erhält (regelmäßig bisher 200 Mio €/a.). Über Bundeszuschüsse zur LUV ist im Parlament jährlich neu im Haushalt zu entscheiden. Für das kommende Haushaltsjahr ist ein Beitragszuschuss von 200 Mio. € vorgesehen. Die Defizitabdeckung des Bundes bei der Alterssicherung der Landwirte steht nicht zur Disposition. Der Deutsche Bauernverband fordert Leistungskürzungen bei der LUV: Dies ist mit den Regelungen der allgemeinen Unfallversicherung nicht vereinbar. Auch in Zukunft müssen landwirtschaftlich Versicherte einen ausreichenden Versicherungsschutz erhalten. Bürgerversicherung vs. LKK: rund 80 % der Landwirte zahlen in die LKK weniger als 300 €. Jeder soll in die Bürgerversicherung nach
seiner Leistungsfähigkeit einbezogen werden; Alle
Bürgerversicherungstarife sollen in den
Risikostrukturausgleich einbezogen werden = Solidarität mit
den Schwächeren = geringe Tarife für diejenigen, die
wenig leisten können: das gilt dann auch für die
Landwirtschaft. Das Landvolk sieht Wettbewerbsverzerrungen (Agrardiesel / Pflanzenschutz / Umweltrecht) durch Deutschland: Antwort:
Die Landwirtschaft wird beim Umstieg auf alternative Treibstoffe unterstützt. EEG! Gleichzeitig kämpfen wir für eine Harmonisierung in der EU. Der Deutsche Bauernverband rechnet damit, dass kurzfristig etwa 40 % des Agrardiesels durch billigeren Biodiesel kompensierbar sind. Hier besteht ein Spielraum, den die Landwirte nutzen können. Gut 70 Prozent der Gelder im Bundesverbraucherministerium werden zur Unterstützung der landwirtschaftlichen Sozialversicherungssysteme ausgegeben. Das sind rund 3,6 Milliarden Euro jährlich. In Frankreich ist der Agrardiesel zwar billiger, ähnlich hohe Beihilfen zur Sozialversicherung sucht man dort aber vergeblich. Pflanzenschutz: Grundsatz „so wenig wie möglich, so viel wie nötig bzw. so wenig wie vernünftigerweise erreichbar“. Da Kontrolle der Vorgaben durch das Pflanzenschutzgesetz in der Verantwortung der Länder liegt, muss Zusammenarbeit von Bund und Ländern optimiert werden. Daten des neu verabschiedeten Pflanzenschutzkontrollhandbuchs durch die Landesbehörden sind geeignet, eine breite, abgesicherte Basis für weitergehende Maßnahmen zu erarbeiten. Daraus ließen sich auch konkretere Aussagen über eventuell notwendige Handlungsoptionen des Gesetzgebers ableiten. Rückstände von Pflanzenschutzmitteln in Grund- und Oberflächenwässern, in Saumbiotopen und Lebensmitteln sind im Sinne der Nachhaltigkeit zu minimieren. Dennoch ist der Landwirtschaft ein praktikabler Pflanzenschutz zu ermöglichen: Wir stehen für eine Vereinfachung der Auflagen bei gleich bleibend hohem Sicherheitsniveau. Umweltrecht: Wir setzen uns in den WTO-Verhandlungen
für einen gleichgewichtigen Abbau marktverzerrender
Exportsubventionen in allen WTO-Mitgliedsstaaten ein, aber auch
dafür, dass soziale sowie Umwelt- und Verbraucherstandards
nicht unterlaufen werden dürfen. Das Landvolk vermutet aufgrund der Marktmacht des Lebensmitteleinzelhandels, dass nur die Verbraucher schützenswert seien: Antwort: Die Zukunft der „Märkte“
liegt nicht in einer staatlichen Regulierung, sondern vielmehr in
einer stärkeren Marktorientierung. Eine Abschottung der
Märkte kann es bei liberalisierten Märkten nicht mehr
geben. Wir setzen uns dafür ein, dass der Abbau von
Marktregulierungen schrittweise und berechenbar bleibt und parallel
in allen WTO-Mitgliedstaaten erfolgen muss. Das Landvolk fürchtet, dass Hoferben vom Staat geschröpft würden und will wissen, was aus der Erbschaftssteuer wird: Antwort: Die betriebliche Erbschaftssteuer wird so ausgestaltet, dass kleine und mittlere Unternehmen beim Übergang in die nächste Generation fortbestehen. Wenn ein mittelständischer Betrieb
vererbt und von den Erben unter Erhaltung der Arbeitsplätze
weitergeführt wird, wollen wir die Erbschaftssteuer bis zu
einer bestimmten Höhe des vererbten Betriebsvermögens
schrittweise über zehn Jahre erlassen. Es gibt künftig
also keinen Grund mehr, mit seinem Unternehmen ins Ausland zu
„flüchten“, um Erbschaftssteuer zu sparen. Das Landvolk ist besorgt, dass in der Landwirtschaft keine Vergleichslöhne erreicht würden: Antwort: (Vergleichslohn, § 4 des Landwirtschaftsgesetzes von 1956; soll im jährlichen Agrarbericht geprüft werden:) Die Ertragslage der Landwirtschaft hat sich in
den Wirtschaftsjahren 2003/2004 stabilisiert und wird sich
2004/2005 voraussichtlich weiter verbessern. Dieses Ergebnis ist
allerdings vor dem Hintergrund der Einkommenseinbrüche in den
Vorjahren, insbesondere auch infolge der großen Trockenheit im
Sommer 2003, zu bewerten. Die Gewinne landwirtschaftlicher
Haupterwerbsbetriebe erreichten mit rund 28 000 Euro je Betrieb im
Wirtschaftsjahr 2003/2004 knapp den mehrjährigen
Durchschnitt. Antwort: Im Ministerium gibt es Dankesbriefe des
Bauernverbandes ob des erreichten Ergebnisses! Das ist auch kaum vorstellbar, denn Polen verzichtet damit auf EU-rechtlich legale und legitime Einkünfte. Sollte Polen der deutschen Regierung ein offizielles Angebot machen, die Regelung über den 31.06.05 hinaus zu verlängern, wird das Thema wieder aufgegriffen. |