Freude für die Neujahrsbabys

Bundestag beschließt Einführung des Elterngelds

                                                                                                                           September 2006

Mit der heutigen abschließenden Beratung im Deutschen Bundestag wird der Weg frei für die Einführung einer neuen staatlichen Förderung für Familien.

Mit dem Elterngeld, das zum 1.1.2007 das bisherige Erziehungsgeld ablöst, wird Vätern oder Müttern der durch die Kinderbetreuung bedingte Einkommensausfall in den ersten 12 bis 14 Monaten zu etwa zwei Dritteln ersetzt. „Im ersten Jahr brauchen Kinder die intensivste Betreuung. Aber die finanziellen Einbußen, die mit dem damit verbundenen beruflichen Kürzertreten verbunden sind, stellen die höchste Hürde für die Entscheidung zur Elternschaft dar“, weiß die Sozialdemokratin. Als Ersatz für einen Verdienstausfall ist die Höhe der Leistung abhängig vom bisherigen Verdienst. „Sie soll einerseits attraktiv  sein für Personen mit mittlerem bis höherem Einkommen, aber auch Geringverdienern eine echte Verbesserung bieten. Das erreichen wir durch einen Sockelbetrag von 300 Euro, der auch dann gezahlt wird, wenn es kein Einkommen gibt, das zu ersetzen wäre – etwa bei Paaren, bei denen nur Mutter oder Vater berufstätig ist oder bei ALGII-Beziehern“, so Margrit Wetzel. Für Einkommen zwischen 300 und 1.000 Euro sinkt der Ausfallersatz schrittweise von 100 auf 67 Prozent. Für Spitzenverdiener ist die Lohnersatzleistung auf maximal 1.800 Euro begrenzt.

Um speziell Väter zu motivieren, sich stärker in die Betreuung einzubringen, erhöht sich die Leistungsdauer von 12 auf 14 Monate, wenn jeder Elternteil mit mindestens zwei von 14 Monaten daran beteiligt ist. Alleinerziehenden steht das Elterngeld generell 14 Monate zu.

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