Öffentlich Private Partnerschaften werden beschleunigt

Juni 2005

Gute Aussichten für die A 22

Mit großer Freude hat Margrit Wetzel heute das Beschleunigungsgesetz für Öffentlich Private Partnerschaften mit einer Rede im Plenum des Deutschen Bundestages eingebracht. „Ergebnis einer Arbeit, die ihrem Namen alle Ehre macht, handelt es sich dabei doch um einen in quasi öffentlich-privater Partnerschaft entstandenen Gesetzesentwurf“ so die SPD-Abgeordnete über den Entstehungsprozess. „Kaum je zuvor haben Vertreter der privaten Wirtschaft gemeinsam mit Ministerialfachbeamten aus allen Ressorts und Parlamentariern so praxisnah und in intensiver Zusammenarbeit ein Gesetz entwickelt.“

Neben der Mobilisierung privaten Kapitals für öffentliche Infrastruktur liegt die besondere Attraktivität öffentlich privater Partnerschaften in der Beschleunigung der Vorhaben und der deutlich höheren Effizienz. Denn jede Seite bringt das ein, was sie besser, schneller und günstiger kann als die jeweils andere. Eine optimierte Risikoverteilung ergibt sich aus der Verlagerung eines jeweiligen Risikos auf immer denjenigen, der es am einfachsten minimieren oder beherrschen kann.
„Dadurch haben alle Vorteile“, erklärt Margrit Wetzel.“ Denn nicht nur die direkten Vertragspartner - privat und öffentlich - profitieren, sondern vor allem auch die Bürger als Nutzer dessen, was ÖPP-Projektgesellschaften schneller realisieren als die öffentliche Hand oder Private allein.“

Mit dem Beschleunigungsgesetz werden die konkreten Erfahrungen und Verbesserungsvorschläge der Wirtschaft aufgegriffen:
Der Betreiber bekommt die Wahlmöglichkeit zwischen öffentlich-rechtlicher Gebühr und privatrechtlichem Entgelt. Eine Tarifgenehmigung als Verwaltungsakt ersetzt die Mautgebührenverordnung. Der Betreiber hat damit das Heft des Handelns in der Hand und kann alle Vorteile der ÖPP ausspielen: Etwa die flexible Gestaltung der Maut. Mit einem niedrigeren Einstieg in der Anfangsphase beispielsweise dürften neue Nutzer leichter gewonnen werden.

Bei der Gebühr- oder auch Entgeltberechnung wird neben Eigenkapitalverzinsung und angemessenem Risikozuschlags nun gesetzlich klargestellt, dass eine Betrachtung über den gesamten Konzessionszeitraum möglich sein soll.

Der Verzicht auf gesetzliche Eigenleistungsquoten im Vergaberecht erleichtert institutionellen Kapitalgebern die Beteiligung an der Projektfinanzierung und öffnet auch kleinen und mittelständischen Bauunternehmern den besseren Zugang zu Auftragen.

Erstmals wird ein Infrastrukturfonds eingerichtet. Investmentaktiengesellschaften sollen sich an ÖPP-Projektgesellschaften in der risikoarmen Betreiberphase der Projekte beteiligen können.

Margrit Wetzel erwartet Zustimmung der Union und einen hoffentlich ein-vernehmlichen gemeinsamen Beschluss.

 

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