Kein Schlussverkauf zu Lasten der Steuerkasse |
Margrit Wetzel begründet Beibehaltung des Stichtages bei Steuersparmodell „Schiffsfonds“ |
Dezember 2005 |
„Schiffe werden nicht
gebaut, um sich vorm Fiskus davonzustehlen. Wer allein um seine
Steuerschuld zu mindern zum Schiffseigner wird, der sollte bereits
vor dem 11. November 2005 einen entsprechenden Fonds gezeichnet
haben. Denn mit dem am heutigen Tag vom Bundestag beschlossenen
Gesetz zur Beschränkung der Verlustverrechnung im Zusammenhang
mit Steuerstundungsmodellen wird dieses Steuerschlupfloch
rückwirkend geschlossen“, gibt Dr. Margrit Wetzel, SPD,
bekannt.
„Durch Rücksprache bei zahlreichen Reedern konnte ich mich vergewissern, dass die Branche sich bereits beizeiten darauf eingestellt hat, nur solche Fonds anzubieten, die tatsächlich auf ein lukratives, wenn auch erst langfristig wirksames Gewinngeschäft abzielen. Ein späterer Stichtag aus Gründen des Vertrauensschutzes scheint damit nicht geboten“ erklärt die Berichterstatterin für maritime Wirtschaft. „Damit wird die Absicht des Gesetzgebers bereits in zweierlei Hinsicht erreicht: Steuertrickserei wird Einhalt geboten und bei Fondsbeteiligung wird ein höherer Anreiz zu mehr Rentabilität gesetzt.“ Ein Hinauszögern der Frist würde demgegenüber die Wirksamkeit des Gesetzes erheblich beeinträchtigen. Denn nachdem bereits seit Frühsommer und seit Anfang November konkret mit der Einschränkung der Verlustverrechnung im Einkommenssteuerrecht zu rechnen war, haben Anbieter und Initiatoren einschlägiger Fonds sich auf einen regelrechten Schlussverkauf einrichten können. „Wenn man wartet bis bereits alles entwichen ist, ist es zu spät, um eine undichte Stelle wirksam zu schließen“, begründet Margrit Wetzel die Vermeidung des negativen Ankündigungseffektes. |