Verkehrssicherheitskampagne:

Juli 2005

Warnwesten können Leben retten – auch bei uns!

Zurzeit ist das Mitführen einer Warnweste in Deutschland nur in gewerblich genutzten Kraftfahrzeugen Vorschrift. „Ich empfehle bereits heute eine solche Warnweste!“, betont die SPD-Bundestagsabgeordnete Dr. Margrit Wetzel.
Denn diese dienen aufgrund der Knallfarben dazu, ihre Träger aus ausreichender Entfernung- auch bei Dunkelheit- auffällig und unverwechselbar bei Tätigkeiten im Straßenraum als gefährdete Personen erkennbar zu machen.
„Gerade zur Nachtzeit oder bei schlechten Sichtverhältnissen erhöhen Warnwesten die eigene Sicherheit, zumal schlechtes Wetter hier an der Unterelbe nicht ganz unbekannt ist“, betont die Verkehrspolitikerin Dr. Margrit Wetzel.
Die Warnwesten müssen das europäische Kontrollzeichen EN471 tragen. Ein Aufnäher an der Westeninnenseite gibt Auskunft, ob diese Norm erfüllt wird.
In immer mehr Ländern ist es bereits Pflicht beim Verlassen des Fahrzeuges außerhalb geschlossener Ortschaften, beispielsweise auf Autobahnen, eine reflektierende Sicherheitsweste zu tragen.
So gilt diese Regelung in vielen europäischen Nachbar- und Urlaubsländern wie Italien schon seit dem 01.01.04. Ebenso in Spanien, Portugal und Österreich besteht die Warnwestenpflicht, um die Sicherheit der Fahrer von Privat- und Geschäftsfahrzeugen zu gewährleisten.
„Auch Radfahrer oder Fußgänger sollten aus Gründen der eigenen Sicherheit die Warnweste tragen!“, empfiehlt Dr. Margrit Wetzel, denn „Warnwesten können Leben retten, auch bei uns!“

 

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