Biometrische Daten in Pässen umstritten
Die Pläne der Bundesregierung, künftig Fingerabdrücke in Pässen zu speichern und biometrische Daten im Rahmen von Passkontrollen zu verwenden, stoßen bei Experten auf ein geteiltes Echo. Bei einer öffentlichen Anhörung des Innenausschusses am Montag, dem 23. April 2007, zu einem entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung ( 16/4138) und verschiedener Anträge der Opposition ( 16/854, 16/3046, 16/4159) kamen sowohl Befürworter als auch Gegner des Vorhabens zu Wort.
Während Christoph Busch, Professor am Fraunhofer Institut für Grafische Datenverarbeitung, und Gerhard Schabhüser, Abteilungsleiter Kryptographie am Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, die Aufnahme der Fingerabdrücke in Passdokumente begrüßten, weil sie ihrer Ansicht nach die Fälschungssicherheit erhöht und die Bindung des Passes an seinen Inhaber stärkt, warnten Andreas Pfitzmann, Professor an der Technischen Universität Dresden und Peter Schaar vor dem Risiko das mit den Plänen einhergehe. Pfitzmann befürchtete, künftig könnten Vertreter der Organisierten Kriminalität oder fremde Geheimdienste Fingerabdrücke fälschen und so falsche Spuren an Tatorten hinterlassen. Die Auswirkungen dessen wären "katastrophal".
Auch Lukas Grunwald von der Firma DN-Systems Enterprise Internet Solutions in Hildesheim bemängelte, die Anforderungen des Passgesetzes, wonach die Daten gegen unbefugtes Auslesen, Verändern und Löschen geschützt werden müssten, seien mit den derzeitigen Sicherheitsmechanismen nicht zu erfüllen. Ebenso kritisierte Jörg Hilbans, der Vertreter der Deutschen Vereinigung für Datenschutz, die "Sinnhaftigkeit", biometrische Daten in Pässe aufzunehmen, bleibe "bis heute fragwürdig". Der Präsident des Bundeskriminalamts, Jörg Ziercke, teilte diese Befürchtungen nicht. Er verwies vielmehr darauf, dass die missbräuchliche Benutzung von Identitätsdokumenten durch Unberechtigte ein erhebliches Problem darstelle, dem durch die Einführung elektronischer Reisepässe begegnet werden könne. Auch der vieldiskutierte Online-Abruf von Lichtbilddaten könne Ermittlungen beschleunigen. Die Argumente gegen die Pläne der Regierung bezeichnete Ziercke als "realitätsferne Versuchsanordnungen", die in der Bevölkerung Ängste schüren sollten.
Liste der Sachverständigen:
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Prof. Dr. Christoph Busch, Fraunhofer Institut für Graphische Datenverarbeitung, Darmstadt
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Lukas Grunwald, DN-Systems Enterprise Internet Solutions GmbH, Hildesheim
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Sönke Hilbrans, Deutsche Vereinigung für Datenschtz e.V., Berlin
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Prof. Dr. Andreas Pfitzmann, Technische Universität, Dresden
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Peter Schaar, Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Bonn
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Dr. Gerhard Schabhüser, Abteilungsleiter Kryptographie BSI, Bonn
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Jörg Ziercke, Präsident des Bundeskriminalamtes, Wiesbaden
Weitere Informationen
- Gesetzentwurf der Bundesregierung: Änderung des Passgesetzes und weiterer Vorschriften Drucksache (16/4138)
- Antrag der FDP-Fraktion: Sicherheitslücken bei biometrischen Pässenbeseitigen (Drucksache 16/854)
- Antrag der FDP-Fraktion: Keine Einführung des elektronischenPersonalausweises (Drucksache 16/3046)
- Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Datenschutz und Bürgerrecht bei der Einführung biometrischer Ausweise wahren (Drucksache 16/4159)
- Technikfolgenabschätzung: Biometrie und Ausweisdokumente - Leistungsfähigkeit, politische Rahmenbedingungen, rechtliche Ausgestaltung (Drucksache 15/4000)
- Stellungnahmen der Sachverständigen
- Tagesordnung
- Innenausschuss
- Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung