Nachhaltigkeit prüfen
Im Parlamentarischen Beirat für nachhaltige Entwicklung ging es am Mittwoch, dem 28. Februar 2007, in einer öffentlichen Anhörung um die Prüfung von Nachhaltigkeit in der Gesetzgebung. Verschiedene Konzepte und ihre Anwendung wurden diskutiert.
Nachhaltige Politik berücksichtigt nicht nur die Bedürfnisse der heute lebenden Menschen, sondern auch die Bedürfnisse künftiger Generationen. Um die Wirkungen von Entscheidungen ermitteln und bewerten zu können, stellen Nachhaltigkeitsprüfungen ein notwendiges Instrument dar. Ziel ist es, praktische Vorschläge zu entwickeln, um nachhaltige Entwicklung als Ziel in der Gesetzgebung stärker zu verankern. Der Deutsche Bundestag will damit einen wesentlichen Beitrag zur Fortschreibung der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie leisten.
Liste der Sachverständigen
- Frau Lydia Illge, wissenschaftliche Mitarbeiterin des DIW Berlin, im Bereich Energie, Verkehr und Umwelt
- Prof. Dr. Christoph Böhringer, Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung GmbH (ZEW), Leiter des Forschungsbereichs „Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit- und Ressourcenökonomik, Umweltmanagement“
- Prof. Dr. Arnim Grunewald, Forschungszentrum Karlsruhe in der Helmholtz-Gemeinschaft, (ITAS)
- Anneke von Raggamby, Diplompolitologin, Ecologic – Institut für Internationale und Europäische Umweltpolitik
- Dr. Kerstin Arbter, Technisches Büro für Landschaftsplanung
- Priv. Doz. Dr. Hans Diefenbacher, Beauftragter des Rates der EKD für Umweltfragen