Regierung: Förderung der ambulanten Hilfe für Behinderte ist Sache der Länder
Berlin: (hib/BES) Nach Auffassung der Bundesregierung muss das Angebot an ambulanten betreuten Wohnmöglichkeiten für behinderte Menschen in Deutschland noch "deutlich" verbessert werden, um hilfe- und betreuungsbedürftigen Menschen mit Behinderungen ein selbstbestimmtes Leben außerhalb von Einrichtungen zu ermöglichen. Allerdings sei die flächendeckende Förderung ambulanter Wohnformen für behinderte Menschen keine Aufgabe des Bundes, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 15/5183) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion ( 15/5072), die einen Fragenkatalog zur Situation der ambulanten Hilfe für Menschen mit Behinderungen und psychischen Erkrankungen vorgelegt hat. Defizite in diesem Bereich können laut Antwort nicht auf unzureichende gesetzliche Rahmenbedingungen zurückgeführt werden. Eine der Hauptursachen sei darin zu sehen, dass die ambulanten und stationären Hilfen der Sozialhilfe für behinderte Menschen in der Regel nicht "aus einer Hand" erbracht werden, sodass sich Kostenentlastungseffekte durch vermehrte ambulante Angebote nicht dort auswirken, wo durch ergänzende ambulante Hilfen zusätzliche Kosten entstehen. Es sei Aufgabe der Länder, dies zu ändern.
Herausgeber
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Saskia Leuenberger
Redaktionsmitglieder: Dr. Bernard Bode, Claudia Heine, Sandra
Ketterer, Michael Klein, Hans-Jürgen Leersch, Steffi
Menzenbach, Johanna Metz, Annette Sach, Alexander Weinlein
Haben Sie inhaltliche Fragen?
Inhaltliche Fragen richten Sie bitte an die Initiatoren (Fraktionen, Bundesregierung) der jeweiligen parlamentarischen Vorlage. Die Telefonnummer finden Sie auf den entsprechenden Web-Seiten.