hib-Meldung
173/2006
Datum: 06.06.2006
heute im Bundestag - 06.06.2006
Kameradenkreis der Gebirgstruppe verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden
16/1623) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion (
16/1433) mit. Den Mittelpunkt der Veranstaltung
bilde vielmehr ein Gottesdienst zum Gedenken der Gefallenen der
Weltkriege mit anschließender Kranzniederlegung zahlreicher
Delegationen aus dem In- und Ausland. Totenehrungen im Rahmen von
Gedenkfeiern für die Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft
stünden ausdrücklich in der Traditionspflege der
Bundeswehr. Der Kameradenkreis der Gebirgstruppen bekenne sich in
seiner politischen Grundeinstellung zu den Werten und
Zielvorstellungen "unserer verfassungsmäßigen Ordnung".
Die Zusammenarbeit zwischen der Bundeswehr und dem Kameradenkreis
der Gebirgstruppen sowie die Teilnahme von Soldaten der
Streitkräfte an der so genannten "Brendtenfeier" seien daher
nicht zu beanstanden.
Berlin: (hib/BOB) Die Bundesregierung teilt nicht die Behauptung
der Linksfraktion, die alljährliche Gedenkfeier des
Kameradenkreises der Gebirgstruppe diene "dem Gedenken 'der alten
Kameraden' von Gebirgsjägereinheiten des Dritten Reiches".
Dies teilt die Regierung in ihrer Antwort (
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Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2006/2006_173/05