Petitionsausschuss/
Berlin: (hib/MIK) Für Leistungsverbesserungen für die
häusliche Pflege Demenzkranker hat sich der Petitionsausschuss
eingesetzt. Deshalb beschloss er am Mittwochmorgen einvernehmlich,
die zugrunde liegende Eingabe dem Bundesministerium für
Gesundheit "als Material" zu überweisen und den Fraktionen des
Deutschen Bundestages "zur Kenntnis" zu geben. Die Petentin hatte
darauf hingewiesen, dass demente Menschen rund um die Uhr versorgt
und betreut werden müssen. Daher komme eine Haushaltshilfe im
Rahmen eines Mini-Jobs nicht in Betracht. Der niedrige Pflegesatz
bedeute, dass eine 24-Stunden-Versorgung durch einen anerkannten
Pflegedienst nicht zu finanzieren sei. In dieser Situation sei man
auf illegale Hilfe aus dem Ausland angewiesen. Da die Erteilung
einer Arbeitserlaubnis nicht möglich sei, könne nur eine
Krankenversicherung an eine ausländische Reiseversicherung
bezahlt werden. Rentenanteile könnten nicht entrichtet werden.
Deshalb bat die Petentin um Legalisierung und einfachste
Einstellungsmöglichkeiten für ausländische
Haushaltshilfen sowie die Anpassung der Pflegesätze für
häusliche Pflege an die für Heimunterbringung. Die von
den Abgeordneten eingeleitete parlamentarische Prüfung ergab,
dass die von der Petentin geschilderte Problematik erkannt wurde
und seit dem 1. Januar 2005 eine Verordnung über die Zulassung
von neu einreisenden Ausländern zur Ausübung einer
Beschäftigung gilt. Danach kann ein Aufenthalt zur
Ausübung einer versicherungspflichtigen
Vollzeitbeschäftigung bis zu drei Jahren für
hauswirtschaftliche Arbeiten in Haushalten mit
Pflegebedürftigen erteilt werden, wenn die betreffenden
Personen aufgrund einer Absprache der Bundesagentur für Arbeit
mit der Arbeitsverwaltung des Herkunftslandes über das
Verfahren und die Auswahl vermittelt worden sind. Bei
Pflegekräften müssten ein entsprechender Ausbildungsstand
und ausreichende deutsche Sprachkenntnisse nachgewiesen werden. Die
Mitglieder des Petitionsausschusses gehen davon aus, dass mit
diesen Neuregelungen den Schwierigkeiten, eine bezahlbare
Haushaltshilfe oder Pflegekraft zur Betreuung von Demenzkranken zu
finden, abgeholfen wurde. Das Anliegen der Petentin, für die
häusliche Pflege Leistungen in gleicher Höhe wie bei der
stationären Pflege zu gewähren, hielten die Abgeordneten
für verständlich. Dies könne aber nicht finanziert
werden. Den Angeordneten aller Fraktionen war bewusst, dass das
derzeitige Recht die Pflege von Demenzkranken nicht angemessen
honoriere. Deshalb unterstützt der Ausschuss auch das Anliegen
der Petentin auf Leistungsverbesserungen. Allerdings seien den
finanziellen Möglichkeiten Grenzen gesetzt. Auch eine
Leistungsverbesserung könne lediglich eine Anerkennung
für die aufopfernde Pflege und kein adäquates "Entgelt"
für die Leistungen darstellen.
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