hib-Meldung
123/2007
Datum: 09.05.2007
heute im Bundestag - 09.05.2007
Kommunale Spitzenverbände lehnen höhere Einnahmeausfälle ab
16/4841) unterstützen. Helmut Dedy vom
Deutschen Städte- und Gemeindebund sagte, die Reform sei
für die Kommunen nicht völlig aufkommensneutral, und
bezifferte die Verluste auf 800 Millionen Euro. Positiv bewertete
neben Dedy auch Matthias Wohltmann vom Deutschen Landkreistag, dass
die Gewerbesteuer als zentrale Einnahmequelle der Kommunen nicht in
Frage gestellt worden sei. Die Kritik der Kommunen, dass die
Bemessungsgrundlage der Gewerbesteuererhebung nicht breit genug
sei, habe die Koalition im Gesetzentwurf durch die
Hinzurechnungsregelung für Schuldzinsen aufgegriffen. Es
bleibe die Kritik, dass die Freiberufler nach wie vor keine
Gewerbesteuer zahlen müssen. Wohltmann wies darauf hin, dass
bei den Berechnungen eine hohe Zunahme des Gewerbesteueraufkommens
angenommen worden sei. Einige der Gegenfinanzierungsmaßnahmen
seien jedoch risikobehaftet. Nach wie vor sei knapp die Hälfte
der deutschen Landkreise nicht in der Lage, ihre Haushalte
auszugleichen. Das Gewerbesteueraufkommen streue zu stark zwischen
den einzelnen Gemeinden und Kreisen. Stephan Articus vom Deutschen
Städtetag sagte, sein Verband habe die geplante Zinsschranke,
durch die die steuerliche Absetzbarkeit von Zinsaufwendungen
eingeschränkt werden soll, grundsätzlich
begrüßt. Er plädierte nicht für
Ausnahmeregelungen, verlangte jedoch eine Klarstellung, dass
Städte und Kommunen nicht als "Konzerne" im Sinne des Gesetzes
gelten. Würden sie wie Konzerne behandelt, dann wären
auch städtische Kapitalgesellschaften von der
Zinschrankenregelung betroffen. Damit würde etwas geregelt,
was es "bei Kommunen nicht zu regeln gibt", wie Helmut Dedy
hinzufügte. Nach seinen Worten sollte die
Zinsschrankenregelungen nicht noch zu Lasten der kommunalen
Einnahmen abgemildert werden. Der Finanzausschuss hat die Beratung
des Gesetzentwurfs im Anschluss an die Anhörung der kommunalen
Spitzenverbände fortgesetzt und im weiteren Verlauf auch den
Normenkontrollrat befragt, der in seiner Stellungnahme
bürokratische Mehrkosten durch zusätzliche
Informationspflichten in Höhe von rund 72 Millionen Euro
festgestellt und besonders die Neuregelung zur steuerlichen
Absetzbarkeit geringwertiger Wirtschaftsgüter kritisiert
hatte. Der Finanzausschuss will die Beratung der
Unternehmensteuerreform am 23. Mai abschließen. Die zweite
und dritte Lesung soll am 25. Mai im Bundestag stattfinden.
Berlin: (hib/VOM) Die Vertreter der kommunalen Spitzenverbände
haben am Mittwochvormittag in einer nichtöffentlichen
Anhörung des Finanzausschusses unterstrichen, dass sie das
Grundkonzept der Unternehmenssteuerreform (
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Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2007/2007_123/05