Bundesregierung will Freiwilligendienste fördern
Berlin: (hib/SUK) Die Bundesregierung will das Gesetz zur Förderung eines freiwilligen sozialen Jahres und das Gesetz zur Förderung eines freiwilligen ökologischen Jahres novellieren und hat deshalb im Familienministerium einen Referentenentwurf erarbeiten lassen. Nach dem Willen der Regierung soll das novellierte Gesetz, das eine Flexibilisierung im Hinblick auf die vertragliche Pflichtenverteilung und die Einsatzzeiten vorsieht, zum 1. Januar 2008 in Kraft treten. Dies teilt die Regierung in einer Unterrichtung zu Prüfaufträgen zur Zukunft der Freiwilligendienste ( 16/6145) mit.
Man habe sich zum Ziel gesetzt, die Freiwilligendienste zu stärken. Dabei sollen etwa die Jugendfreiwilligendienste konzeptionell als informelle Lerndienste ausgebaut werden. Die Gruppe der Jugendlichen zwischen 14 und 24 Jahren sei nach Erkenntnissen des zweiten Freiwilligensurvey eine der "öffentlich aktivsten Gruppen der Bevölkerung": 36 Prozent der Jugendlichen engagierten sich bereits, weitere 43 Prozent seien bereit, dies zu tun. Um die Freiwilligendienste zu stärken, sei man in diesem Jahr in die Förderung aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) mit 1 Million Euro eingestiegen. Insgesamt stünden in diesem Haushaltsjahr 20,23 Millionen Euro für die Förderung von Freiwilligendiensten aus dem Kinder- und Jugendplan des Bundes sowie ESF-Mitteln zur Verfügung. Dazu kämen weitere 20 Millionen Euro aus Mitteln nach dem Zivildienstgesetz. Künftig wolle man, so schreibt die Regierung weiter, "verstärkt bildungsärmere Schichten" und benachteiligte Jugendliche für Freiwilligendienste gewinnen. Im Modellprogramm "Generationsübergreifende Freiwilligendienste" hätten sich bis April 2007 rund 6.500 Freiwillige - zwei Drittel von ihnen Frauen - in 51 Modelprojekten im gesamten Bundesgebiet engagiert. Mit diesem Modellprogramm, das sich am stärksten auf die Einsatzfelder Kinderbetreuung, Jugend- und Seniorenarbeit konzentriere, habe man gute Erfahrungen gemacht: Der neue Freiwilligendienst "füllt offensichtlich eine Lücke". Dies belege der empirisch nachweisbare Zulauf.
Herausgeber
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Saskia Leuenberger
Redaktionsmitglieder: Dr. Bernard Bode, Claudia Heine, Sandra
Ketterer, Michael Klein, Hans-Jürgen Leersch, Steffi
Menzenbach, Johanna Metz, Annette Sach, Alexander Weinlein
Haben Sie inhaltliche Fragen?
Inhaltliche Fragen richten Sie bitte an die Initiatoren (Fraktionen, Bundesregierung) der jeweiligen parlamentarischen Vorlage. Die Telefonnummer finden Sie auf den entsprechenden Web-Seiten.