"Kündigung von Bausparverträgen kein Verstoß gegen Bausparkassengesetz"
Berlin: (hib/MIK) Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat durch Beschwerden betroffener Bausparer Kenntnis davon erlangt, dass die BHW Bausparkasse AG viele Bausparverträge, bei denen die Bausparsumme vollständig erreicht ist, gekündigt hat. Die BaFin sieht darin keinen Verstoß gegen das Bausparkassengesetz. Dies erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 16/7610) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ( 16/7361). Bisher sei nicht feststellbar, dass die Kündigungen von vollständig besparten Bausparverträgen durch die Bausparkasse nennenswerte negative Auswirkungen auf das Vertrauen der Kunden in Bausparkassenprodukte hat, schreibt die Bundesregierung weiter. Die allgemeine Tendenz vieler Bausparkassen, die Laufzeit von Bausparverträgen zu begrenzen, könnte allerdings mittelfristig dazu führen, dass Bausparprodukte für reine Renditesparer sowie Sparer ohne Immobilienwunsch unattraktiv werden.
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