hib-Meldung
002/2008
Datum: 07.01.2008
heute im Bundestag - 07.01.2008
Neues Genehmigungsrecht für Kraftfahrzeuge
16/7396) auf eine Kleine Anfrage der FDP (
16/7211). Im Weiteren heißt es, in den
vergangenen Monaten seien fehlerhafte Einschätzungen bei
einzelnen Gutachten aufgetreten, etwa zur Oxidationskatalysatoren.
Diese Ergebnisse sollen einer entsprechenden Prüfung
unterzogen werden und auch zu rechtlichen Korrekturen führen
können. Erforderlich sei im Rahmen der
Straßenverkehrszulassungsordnung auch eine Anpassung der
Bußgeldbewehrung, die aus der im März 2007 in Kraft
getretenen Neufassung der Fahrzeugzulassungsverordnung resultiere.
Im Übrigen sei ein Teilegutachtenverfahren in dieser oder in
einer vergleichbaren Form in anderen EU-Mitgliedstaaten nicht
bekannt.
Berlin: (hib/WOL) Im Rahmen der EU-Richtlinie vom September 2007
"zur Genehmigung von Kraftfahrzeugen und deren Teilen" soll ein in
sich schlüssiges Genehmigungsrecht gewährleistet werden.
Das werde auch für die Teilegutachten gelten, erklärt die
Bundesregierung in der Antwort (
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Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2008/2008_002/05