Im Bundestag notiert: Verkehrssicherheit
Berlin: (hib/WOL) Bereits in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Verbesserungswürdigkeit der Verkehrssicherheit ( 16/4294) wurde darauf hingewiesen, dass bei Verletzungen von Verkehrssicherungs- und Verkehrsregelungspflichten an bekannten Unfallschwerpunkten durch die Straßenbau- und Straßenverkehrsbehörde Haftungsansprüche bestehen können. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort ( 16/7410) auf eine erneute Kleine Anfrage der Grünenfraktion ( 16/7229).
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