hib-Meldung
032/2008
Datum: 05.02.2008
heute im Bundestag - 05.02.2008
Grüne: Informationsfreiheitsgesetz hat sich in der Praxis nicht bewährt
16/7876). Das IFG gibt jeder Person
grundsätzlich ein Auskunfts- beziehungsweise
Akteneinsichtsrecht bei allen Bundesministerien,
Bundesbehörden und Bundeseinrichtungen, die öffentliche
Aufgaben wahrnehmen. Mit dem Gesetz sei der alte Grundsatz der
Amtsverschwiegenheit abgeschafft worden und an seine Stelle das
Öffentlichkeitsprinzip getreten. Eine Kultur der Transparenz
habe sich allerdings nicht überall durchgesetzt, so die
Grünen. In vielen Fällen werde eher restriktiv als
bürgernah auf die Anfragen reagiert, kritisieren die
Grünen. Die Bundesregierung habe versäumt, in den
vergangenen zwei Jahren die Bürger mit dem neuen Recht
vertraut zu machen. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
möchte nun von der Regierung unter anderem Informationen
darüber, wie viele Anfragen auf der Grundlage des IFG 2007
gestellt wurden und wie vielen stattgegeben wurde.
Berlin: (hib/MAP) Zwei Jahre, nachdem das
Informationsfreiheitsgesetz (IFG) verabschiedet wurde, habe es sich
in der Praxis nicht bewährt, heißt es in einer Kleinen
Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen (
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Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2008/2008_032/06