hib-Meldung
033/2008
Datum: 06.02.2008
heute im Bundestag - 06.02.2008
Bundesrat: Aufenthalt in terroristischen Ausbildungslagern unter Strafe stellen
16/7958) vorgelegt. Nach ihrer Meinung stelle
der internationale Terrorismus auch für Deutschland eine
unmittelbare Bedrohung dar. Personen, die eine Ausbildung in so
genannten "Terror-Camps" absolviert hätten, stellten eine
große Gefahr für die innere Sicherheit dar. Nach
geltendem Recht ist zwar die Mitgliedschaft in einer
terroristischen Vereinigung strafbar, der bloße Aufenthalt in
einem terroristischen Ausbildungslager aber nicht. Diese Lücke
muss nach Meinung des Bundesrates "dringend geschlossen werden".
Zugleich solle die Sympathiewerbung für kriminelle und
terroristische Vereinigungen erneut unter Strafe stehen. Diese war
im Jahre 2002 abgeschafft worden. Gerade in einer Zeit
gegenwärtiger Bedrohung durch terroristisch motivierte
Anschläge könne es nicht hingenommen werden, dass
derjenige straffrei bleibe, der dazu aufrufe, sich mit den Zielen
solcher Vereinigungen zu solidarisieren. Die Bundesregierung
trägt die Zielvorstellung des Entwurfs mit. Es müsse
verhindert werden, dass sich potenzielle Täter in so genannten
Ausbildungslagern, vor allem im Ausland, für terroristisch
motivierter Straftaten ausbilden ließen. Die Regierung
verweist auf Eckpunkte für neue strafrechtliche Regelungen,
die "baldmöglichst" in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht
werden sollten. So sollen zu Beispiel bestimmte
Vorbereitungshandlungen zu schweren terroristischen Gewalttaten und
Anleitungen zu solchen Taten generell - auch ohne Bezug zu
terroristischen Vereinigungen - unter Strafe gestellt werden.
Berlin: (hib/BOB) Ein Aufenthalt in einem terroristischen
Ausbildungslager soll nach Meinung des Bundesrates unter Strafe
gestellt werden. Die Länderkammer hat dazu einen Gesetzentwurf
(
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Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2008/2008_033/01