Keine Anhaltspunkte über schlechte Zahlungsmoral der öffentlichen Hand
Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung hat nach eigener Darstellung keine Anhaltspunkte, dass die Dienststellen "unter Einhaltung der haushaltsrechtlichen Vorschriften" ihren vertraglichen Zahlungspflichten im Regelfall nicht rechtzeitig nachkommen. Dies geht aus ihrer Antwort ( 16/7962) auf eine Kleinen Anfrage der FDP-Fraktion zur Entwicklung der Zahlungsmoral der öffentlichen Hand ( 16/7778) hervor. Statistiken über die Zahl der einzelnen Auftragsvergaben des Bundes und deren Abwicklung würden nicht geführt. Verteilt auf die einzelnen Dienststellen dürften es jedoch weit mehr als eine Million Einzelaufträge pro Jahr sein, die von Bundesdienststellen vergeben werden. Wenn vertraglich nichts anderes vereinbart sei, betrügen die Zahlungsfristen nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/B) für Schlusszahlungen zwei Monate nach Eingang der prüfbaren Schlussrechnung und nach der Verdingungsordnung für Leistungen, Teil B (VOL/B), 30 Tage nach Eingang der prüfbaren Leistung. Bei sofortiger Fälligkeit werde innerhalb von fünf Tagen gezahlt. Skontofristen würden berücksichtigt.
Wenn es in den wenigen der Regierung bekannten Fällen zu "Zahlungsverzögerungen" gekommen sei, habe es sich fast ausschließlich um relativ geringe Schlusszahlungen gehandelt, die bis zur Beseitigung noch vorhandener Mängel oder bis zur Vorlage aller Unterlagen zurückgehalten worden waren, schreibt die Regierung weiter. In vielen Fällen hätten sich auch fristgerechter Zahlungseingang und Zahlungserinnerung überschnitten. Alle Klagen über eine schlechte Zahlungsmoral der öffentlichen Institutionen seien bislang trotz immer wieder erhobener Forderungen, konkrete Fälle zu benennen abstrakt geblieben. Es sei kein Fall bekannt, in dem konkret ein öffentlicher Auftraggeber benannt wurde, der mit seinen Zahlungen wesentlich in Verzug gekommen sei, heißt es in der Antwort.
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