hib-Meldung
086/2008
Datum: 20.03.2008
heute im Bundestag - 20.03.2008
Grüne: Kohlendioxidausstoß zur Bemessungsgrundlage für Kfz-Steuer machen
16/8538). Nur so verfüge der Bund mit
allen energiebezogenen Verkehrsabgaben über die zentralen
abgabenpolitischen Instrumente für mehr Umwelt- und
Klimaschutz im Verkehr. Im Gegenzug sollen die Bundesländer,
denen die Kfz-Steuer bisher zusteht und die im Jahr 2006 knapp 9
Milliarden Euro eingebracht hat, eine Kompensation erhalten. Anfang
dieses Jahres hätten sich die Finanzminister der Länder
bereits dazu bereit erklärt, die Kfz-Steuer zur Bundessteuer
zu machen, schreiben die Grünen. In der Begründung
heißt es, da die Kfz-Steuer als ökologische
Lenkungssteuer erhalten bleiben solle, bedürfe es neuer
Anreize, damit sich sparsame und umweltfreundliche Fahrzeuge
rascher am Markt durchsetzen und Energieeinsparpotenziale im
Straßenverkehr schneller erschlossen werden. Die Grünen
schlagen folgende Besteuerung vor: Steuerbefreiung für
fünf Jahre bei einen Kohlendioxidausstoß von bis zu 120
Gramm pro Kilometer, 121 bis 140 Gramm 50 Cent (bei
Dieselfahrzeugen 1,50 Euro), 141 bis 160 Gramm 1 Euro (3 Euro), 161
bis 180 Gramm 2 Euro (6 Euro), 181 bis 200 Gramm 4 Euro (12 Euro),
201 bis 220 Gramm 8 Euro (24 Euro), ab 221 Gramm 16 Euro.
Berlin: (hib/HIL) Die Grünen wollen den
Kohlendioxidausstoß von Pkw und Lkw zur Bemessungsgrundlage
für die Kfz-Steuer machen. Außerdem solle die Kfz-Steuer
zur Bundessteuer werden, schreiben die Abgeordneten in einem Antrag
(
Herausgeber
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Saskia Leuenberger
Redaktionsmitglieder: Dr. Bernard Bode, Claudia Heine, Sandra
Ketterer, Michael Klein, Hans-Jürgen Leersch, Steffi
Menzenbach, Johanna Metz, Annette Sach, Alexander Weinlein
Haben Sie inhaltliche Fragen?
Inhaltliche Fragen richten Sie bitte an die Initiatoren (Fraktionen, Bundesregierung) der jeweiligen parlamentarischen Vorlage. Die Telefonnummer finden Sie auf den entsprechenden Web-Seiten.
Weitere Informationen
Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2008/2008_086/03