hib-Meldung
089/2008
Datum: 27.03.2008
heute im Bundestag - 27.03.2008
Unterschiedliche Verwaltungskosten bei elektronischen Reisepässen
16/8477) auf eine Kleine Anfrage der
FDP-Fraktion (
16/8234) beruft sich die Bundesregierung auf
eine vom Bundesministerium des Inneren durchgeführte
Evaluation der Verwaltungskosten in den Bundesländern. Diese
habe sehr unterschiedliche Werte hervorgebracht. Die
Bundesregierung teilt daher mit, dass sie eine erneute Umfrage
für wenig hilfreich halte, da keine besseren Ergebnisse zu
erwarten seien. Des Weiteren könne sie keine erheblichen
Sicherheitsmängel feststellen, heißt es in der Antwort.
Die Passdatenerfassungs- und Übermittlungsverordnung sowie das
Bundesamt für Sicherheit und Informationstechnik hätten
genaue Sicherheitsvorgaben gemacht. Dadurch seien andere technische
Verfahren der Übermittlung von Antragsdaten, die nicht den
vorgeschriebenen Sicherheitsstandards entsprechen, ausgeschlossen.
Die Passbehörden seien diejenigen Stellen, die den Schutz der
Daten gewährleisten müssten.
Berlin: (hib/COL) Die Bundesregierung kann keine Unterdeckung der
kommunalen Haushalte aufgrund der Einführung der
elektronischen Reispässe feststellen. In ihrer Antwort (
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Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2008/2008_089/02