hib-Meldung
117/2008
Datum: 24.04.2008
heute im Bundestag - 24.04.2008
Einfuhr, Verarbeitung und Verkauf von Robbenerzeugnissen verbieten
16/8868) vorgelegt. Die Fraktionen
begründen ihre Initiative damit, dass es im deutschen Recht
bislang dazu keine Regelung gebe. Seit den 1980er-Jahren
stoße die kommerzielle Robbenjagd wegen ihrer Grausamkeit in
der deutschen und europäischen Öffentlichkeit auf
große Kritik. Dies richte sich vor allem gegen einige der
angewandten Tötungsmethoden, da diese zu längeren und
erheblichen Schmerzen oder Leiden der Tiere führen
können. Insbesondere in Kanada würden die Robben oft mit
Bootshaken, Knüppeln und Metallstangen, so genannten Hakapiks,
getötet. Danach werde den Robben - häufig noch bei
lebendigem Leib - das Fell abgezogen. In Norwegen dürften
allein liegende Jungtiere (Heuler) mit Robbenknüppeln
getötet werden, heißt es weiter. An Namibias Küsten
bei Cape Cross erfolge die Tötung auch mit Knüppeln.
Diese massiv tierschutzwidrigen Tötungsmethoden würden
von vielen Verbrauchern missbilligt; sie wollten keine Erzeugnisse
von Tieren kaufen, die auf diese Weise getötet worden seien.
Deshalb stoße bereits der Import von Robbenfellen auf
Ablehnung.
Berlin: (hib/MIK) Die Einfuhr, die Verarbeitung und der Verkauf von
Robbenerzeugnissen sollen verboten werden. Dazu haben die
Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD einen Gesetzentwurf (
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Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2008/2008_117/01