/Petitionsausschuss
Berlin: (hib/KRO) Besonders lärmempfindliche Personengruppen
sollen besser gegen von Windkraftanlagen ausgehende
Infraschallemissionen geschützt werden. Dafür hat sich
der Petitionsausschuss eingesetzt und am Mittwochmorgen die
zugrundeliegende Eingabe einstimmig dem Bundesministerium für
Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) überwiesen und
den Fraktionen des Deutschen Bundestages "zur Kenntnis" gegeben.
Die Petentin beklagt sich vor allem darüber, dass das
Bundes-Immissionsschutzgesetz (BlmSchG) sowie die hierauf
aufbauende Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA
Lärm) lediglich auf durchschnittlich lärmempfindliche
Personen abgestellt seien. Ihr Sohn sei Epileptiker und daher
besonders empfindlich gegenüber Einwirkungen der Schallwellen
im Infraschallbereich. Bei der vom Petitionsausschuss eingeleiteten
parlamentarischen Prüfung erklärte das BMU, dass die
Infraschallanteile, die von modernen Windenergieanlagen ausgehen,
gemäß einer Studie des Deutschen Naturschutzrings (DNR)
deutlich unterhalb der Hörschwelle des Menschen und weit
unterhalb der typischerweise in Fahrzeugen oder
Maschinenräumen aufgetretenen Schalldruckpegel lägen.
Außerdem seien Windkraftanlagen im Durchschnitt mindestens
500 Meter von Wohngebieten entfernt; eine Belästigung vom
Infraschall bei dort wohnenden Menschen sei nicht zu erwarten.
Trotzdem verfolge das BMU in engem Kontakt mit dem Umweltbundesamt
(UBA) intensiv den Fortgang der Lärmwirkungsforschung, um auf
neue wissenschaftliche Erkenntnisse rasch reagieren zu können.
Laut einer ersten fachlichen Einschätzung gebe es allerdings
keine belastbaren Rückschlüsse auf Infraschallwirkungen.
Die Mitglieder des Petitionsausschusses hielten es jedoch für
wichtig, die Ergebnisse der Lärmwirkungsforschung zur
Einwirkung der von Windkraftanlagen ausgehenden
Infraschallemissionen auf besonders lärmempfindliche Menschen
auch in Zukunft genau zu verfolgen, um die entsprechenden Gesetze
rasch anpassen zu können. Im Übrigen wurde die Petition
abgeschlossen.
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