hib-Meldung
144/2008
Datum: 23.05.2008
heute im Bundestag - 23.05.2008
"Privatisierung des Aufbau-Verlags war nicht rechtswidrig"
16/9212) auf eine Kleine Anfrage der
Linksfraktion (
16/8975) unter Hinweis auf Entscheidungen des
Bundesgerichtshofs, des Oberlandesgerichts und des Landesgerichts
in Frankfurt am Main sowie der zuvor damit befassten Gerichte. Die
damalige Treuhandanstalt habe die von der PDS 1990 in Volkseigentum
überführte Aufbau-Verlag GmbH 1991 verkauft und unter
Einbeziehung der verkauften Gesellschaft mit den Käufern am
24. November 1992 einen notariellen Vergleich abgeschlossen. Mit
diesem Vergleich seien alle bekannten und auch sämtliche sich
aus diesem Privatisierungsvertrag eventuell ergebenden
gegenseitigen Ansprüche abgegolten und umfassend erledigt
worden, so die Regierung. Die Fraktion hatte in ihrer Anfrage den
Bundesgerichtshof-Beschluss vom 10. Dezember 2007 und 3. März
2008 zitiert, wonach der Kulturbund e.V. seine Inhaberrechte an der
ehemaligen Aufbau-Verlag GmbH nicht verloren habe. Damit stehe
fest, so die Abgeordneten, dass die durch den Verkauf an eine
Investorengemeinschaft beabsichtigte Privatisierung des Verlages
durch die Treuhandanstalt gescheitert sei. Durch Beschluss des
Bundesgerichtshofs vom 3. März 2008 wurde nach Darstellung der
Bundesregierung ein Urteil des Frankfurter Landgerichts vom 17.
August 2006 rechtskräftig. Danach sei Bernd F. Lunkewitz
Rechts- und Vermögensnachfolger der am 18. August 1945
gegründeten Aufbau-Verlag GmbH beziehungsweise der in einen
organisationseigenen Betrieb des Kulturbundes umgewandelten
Gesellschaft. Im Interesse der Fortführung des Verlages und
der Mitarbeiter habe die Treuhandanstalt im Rahmen des Vergleichs
erhebliche finanzielle Mittel bereitgestellt, heißt es in der
Antwort. Die wirtschaftliche Verantwortung und die Fortführung
des Unternehmens oblägen allein den neuen Gesellschaftern. Die
Regierung betont, ihr sei nicht bekannt, dass dem Kulturbund e.V.
im Zusammenhang mit der Privatisierung ein Schaden entstanden sei.
Berlin: (hib/VOM) Der Verkauf des Berliner Aufbau-Verlags an eine
Erwerbergruppe im Jahre 1991 war nicht rechtswidrig oder unwirksam.
Dies betont die Bundesregierung in ihrer Antwort (
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Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2008/2008_144/05